Wasserrecht: Bewilligung, gehobene Erlaubnis oder Erlaubnis
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht, speziell zu Fragen im Wasserrecht.
Vollzug der Wassergesetze
Das Wasserrecht wird zunehmend komplexer. Immer höhere Anforderungen an den Schutz von Gewässern schränken die Nutzbarkeit und die Bewirtschaftung von Gewässern aller Ordnungen ein. Europarechtliche Vorgaben und Richtlinien geben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) diesbezüglich die Inhalte vor.
Entnahme und Benutzung von Wasser
Wir beraten und vertreten Sie als Anlieger an einem im Gewässerverzeichnis enthaltenen Gewässer erster, zweiter oder dritter Ordnung im Falle von Beeinträchtigungen Ihres Grundbesitzes (z.B. Uferabbruch), insbesondere gegenüber der Behörde und zumeist dem Wasserwirtschaftsamt. Wir beraten Sie zu allen Formen der Gewässernutzung, insbesondere beim Betrieb einer privaten Wasserkraftanlage, der Entnahme und Rückeinleitung von Wasser für Betriebe (z.B. Gartenbau), der Bohrung von Sonden zur Nutzung von Erdwärme (Geothermie) und der Erlangung der hierfür erforderlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Ausweisung Wasserschutzgebiet
Wir beraten Sie zu Trinkwasserbrunnen oder Nutzung eigener Quellen. Dabei geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an die Wassergüte und die geltenden Hygienevorschriften. Wir beraten Sie bei der behördlichen Ausweisung von Wasserschutzgebieten, die insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe meist zu erheblichen Einschränkungen oder gar dem Verlust von Acker- und Weideflächen führt. Wir unterstützen Sie bei behördlichen Anhörungs- und Einwendungsverfahren. Für landwirtschaftliche Betriebe versuchen wir aktiv, restriktive Festsetzungen zu vermeiden oder zumindest angemessene Ausgleichszahlungen zu erreichen.