Die Hofübergabe in der Land- und Forstwirtschaft: Unternehmensnachfolge im Zeichen der Familientradition
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Landwirt umfassend und unabhängig mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Agrarrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht vom Betriebserwerb, also dem Regelfall, der Be-triebsübernahme bis zur Betriebsübergabe an die nächste Generation, die Hofübergabe.
Familienkanzlei für Familienbetriebe
Der Grundsatz der Familientradition ist in unserer Kanzlei bekannt und wird täglich gelebt. Wir kennen damit die Besonderheiten der familiären Zusammenarbeit. Zentraler Bestandteil des landwirtschaftlichen Generationenvertrages ist die Hofübergabe. Der Hofübergabevertrag muss für seine Wirksamkeit notariell beurkundet werden. In der Regel wird daher ein vom Notar ausgearbeiteter Vertrag beurkundet.
Ein Notar ist spezialisiert auf die Ausarbeitung von Verträgen. Kommt es später zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, ist ein Notar in der Regel damit nicht mehr befasst.
Wir verfügen über Erfahrungen. Hofübergabe vor Gericht sind höchst streitige Angelegenheiten, die sich selten nur auf ein Verfahren oder eine rechtliche Frage beschränken.
Streit um die Hofübergabe
Mit den Streitfällen befassen sich dann Gerichte und Anwälte. Ein Hofübergabevertrag ist dann optimal, wenn er langfristig das Zusammenleben der Übergeber bzw. Altenteiler und der Übernehmer am Hof sichert. Das kann ausschließlich ein Vertrag, der alle Eventualitäten regelt. Nur so kann verhindert werden, dass aus Regelungslücken Unklarheiten und aus diesen Unklarheiten Streitigkeiten werden. Denn: So einig wie bei Vertragsschluss sind sich die Vertragspartner häufig nie mehr.
Wart und Pflege in der Landwirtschaft
Profitieren Sie daher noch in den „guten Zeiten“ von unserer Erfahrung in Streitigkeiten rund um den Hofübergabevertrag. Ein Streit entsteht regelmäßig bei einer ungenau definierten Altenteilerleistung (insbesondere bei Wart und Pflege), einem unzureichend abgesicherten Leibgeding und beim Wegzug des Altenteilers vom Hof. Existenziell werden die Streitigkeiten für alle Vertragsparteien im Falle der Rückabwicklung des Hofübergabevertrages.
Rechte des weichenden Erben
Die Rechte der weichenden Erben, also derjenigen Kinder die den Betrieb nicht übernehmen, sollten berücksichtigt werden. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn diesen Kindern Grundstücke als Ausgleich oder Abfindung übertragen werden. Grundstücke gehören regelmäßig zum gewillkürten Betriebsvermögen. Die Übertragung stellt eine Betriebsentnahme da, welche regelmäßig zu einer nicht unwesentlichen Steuerlast führen kann.