Mein Nachbar hat eine Baugenehmigung bekommen. Was kann ich tun?
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Fachanwälte für Verwaltungsrecht bei der Frage, ob die Baugenehmigung Ihres Nachbarn rechtmäßig ist oder ob eine sog. Drittanfechtungsklage Ihres Nachbarn gegen Ihre Baugenehmigung erfolgreich sein kann. Wir unterstützen Sie bei nachbarrechtlichen Fragen.
Die Nachbarklage: Angriff auf die Genehmigung der Baubehörde, zu Ihren Lasten
Der Vorbescheid oder die Baugenehmigung eines Nachbarn kann mit der sog. Drittanfechtungsklage (Nachbarklage) angegriffen werden. Die Klage richtet sich gegen den Rechtsträger der Baugenehmigungsbehörde oder die Behörde selbst. Das Urteil wirkt sich aber unmittelbar auf den Adressaten der Genehmigung, also auf das begünstigte Bauvorhaben aus, er wird daher förmlich im Prozess vor dem Verwaltungsgericht beigeladen.
Die Beiladung erhalten Sie in einem gelben Kuvert (als förmliche Zustellung)?
Gegenstand des Verfahrens ist nicht die bloße Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung. Der Nachbar muss durch den Vorbescheid oder die Genehmigung in seinen Rechten verletzt sein. Das ist er in der Regel dann, wenn Gesetze verletzt sind, die seinem Schutz dienen, z.B. Abweichungen bei den sog. Abstandsflächen.
Muss ich einen Bauplan meines Nachbarn unterschreiben?
Sofern ein Nachbar Ihnen einen Bauplan zur Unterschrift vorlegt, hat dies folgenden Hintergrund: Durch Ihre Unterschrift stimmen Sie dem auf dem Plan dargestellten Bauvorhaben zu, auch wenn es Ihre Rechte verletzt. Da Sie dies meist nicht selbst und „zwischen Tür und Angel“ erkennen können, sollten Sie Pläne grundsätzlich nicht unterzeichnen. Für den Nachbarn hat dies keine nachteiligen Folgen. Er hat im Übrigen auch keinen Anspruch darauf, dass Sie die Baupläne des Architekten unterzeichnen.
Nachbarrecht: Meist auch eine Frage des Grenzverlaufs
Das Nachbarrecht wird bei Bauvorhaben meist vielschichtig berührt. So ist der Verlauf der Grundstücksgrenze ein mögliches Thema und – soweit unbekannt – ein Überbau. Zu beachten sind auch sog. Fensterrechte. Auch das Hammerschlagsrecht und das sog. Rücksichtnahmegebot sind häufige Fragestellungen in derartigen Verfahren.
In einzelnen Bundesländern erhalten Sie den Antrag auf Baugenehmigung zugestellt. Dort regeln die Gesetze meist Ausschlussfristen. Erheben Sie gegen eine rechtswidrige Planung nicht fristgerechte Einwendungen, sollen Sie diese Einwendungen in einem späteren Verfahren nicht mehr vorbringen können.
Nachbarklage hat keine aufschiebende Wirkung
Die Klage gegen eine Baugenehmigung hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet: Das Bauvorhaben kann begonnen werden. Soll dies verhindert werden, ist ein entsprechender Eilantrag bei Gericht zu stellen.