Das Recht der Personenvereinigungen und ihrer Mitglieder
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Vereinen und Verbänden bzw. von Genossenschaften.
Vereine und Verbände
Ein Verein ist eine Personenvereinigung. Diese Personenvereinigung organisiert sich über eine Satzung. Aus ihr ergeben sich Rechte und Pflichten für die Organe des Vereins bzw. die Mitglieder. Möglich sind: eingetragener Verein, nicht rechtsfähiger Verein, nicht eingetragener Verein und rechtsfähiger, wirtschaftlicher Verein. Zahlreiche Fragen stellen sich im Vereinsrecht, darunter insbesondere Fragen der Haftung, Kompetenzen der Organe, insbesondere des Vorstandes, Rechte der Mitglieder- oder Hauptversammlung und Fragen zur Durchführung. Nicht zuletzt Fragen der Mitgliedschaft und ihrer Beendigung bzw. einer erforderlichen Auflösung des Vereins spielen eine entscheidende Rolle in der Praxis.
Genossenschaften
Auch eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form von Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Ziel ist es hier meist, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange gemeinsam zu erreichen, mindestens aber zu fördern. Es handelt sich bei einer Genossenschaft – anders als bei einem üblichen Verein – damit um eine privatwirtschaftliche Gesellschaftsform. In der Praxis sind dies insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften, Genossenschaften im Rahmen der Landwirtschaft, insbesondere der Milchwirtschaft, Genossenschaftsbanken und auch genossenschaftlich organisierte Verkaufseinrichtungen.