Nachbau von Saatgut und Sortenschutz
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Landwirt umfassend und unabhängig mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Agrarrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht, auch bei Abmahnungen und Forderungen beim Sortenschutz.
Das Sortenschutzgesetz schützt Urheberrechte von Pflanzenzüchtern. Es sichert diesen – meist zeitlich beschränkt – das Recht, die geschaffene und zugelassene Sorte wirtschaftlich verwerten zu können. Das Sortenschutzrecht räumt Ihnen als Landwirt die Möglichkeit ein, Saatgut, welches Sie selbst aus dem Anbau einer solchen Sorte im Betrieb erzeugt haben, im eigenen Betrieb wieder als Saatgut zu verwenden (sog. Nachbau).
Forderung von Nachbaugebühr
Dem Pflanzenzüchter und Sortenschutzinhaber ist hierfür jedoch grundsätzlich eine Nachbaugebühr zu zahlen. Als Landwirt erfahren Sie hiervon meist erstmals durch ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei.
Auskunft über Verwendung von Saatgut
In diesem Schreiben des Rechtsanwalts werden Sie aufgefordert, Auskunft über die Verwendung des Saatgutes bzw. den Nachbau zu geben. Dies letztlich um eine Lizenzgebühr berechnen und einfordern zu können, sofern der Sortenschutz noch besteht.