Staatliche Förderung der Kurzarbeit
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Firmen rund um die Beantragung von staatlichen Fördermitteln, insbesondere im Rahmen der Kurzarbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit gewährt das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) Betrieben oder einzelnen Betriebsabteilungen, in welchen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit – insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen – vorübergehend verkürzt wird. Ob Ihr Betrieb einen Anspruch auf diese staatliche Unterstützungsleistung hat, regeln die §§ 95 bis 109 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Lehnt die Bundesagentur für Arbeit eine beantragte Förderung rechtswidrig ab, muss gegen einen solchen Ablehnungsbescheid fristgerecht vorgegangen werden.