Anwaltliche Beratung im Genossenschaftsrecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Mitglied einer Genossenschaft oder als Genossenschaft umfassend und unabhängig über die strengen Anforderungen des Genossenschaftsrechts und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten für Mitglieder und Genossenschaft.
Molkereigenossenschaften, Handwerksgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften
Der Zusammenschluss als Genossenschaft ist gerade in Bereichen der Landwirtschaft, z.B. Molkereigenossenschaften oder Handwerksgenossenschaften, weit verbreitet. Aber auch im städtischen Bereich sind besonders Wohnungsgenossenschaften wichtiger Bestandteil für eine soziale Wohnstruktur. Aus dem Genossenschaftsverhältnis ergeben sich sowohl für die Mitglieder als auch für die Genossenschaft zahlreiche Rechte und Pflichten, um den gemeinsamen genossenschaftlichen Zweck zu schützen und zu fördern.
Strafgeld, Vertragsstrafe, Kündigung
Für Genossenschaftsmitglieder sind in der Satzung einer Genossenschaft regelmäßig besondere Pflichten festgesetzt. Nichtbeachtung oder Verletzung dieser Pflichten kann zu erheblichen Konsequenzen für ein Genossenschaftsmitglied führen. Je nach Satzung kann ein Strafgeld oder eine Vertragsstrafe verhängt werden. Die Verletzung einer genossenschaftlichen Treuepflicht kann zum Ausschluss des Mitglieds aus der Genossenschaft führen. Regelmäßig bestehen lange Kündigungsfristen für die Beendigung der Mitgliedschaft, um die Genossenschaft vor kurzfristigem Abzug von Kapital zu schützen. Gleichzeitig haben Mitglieder vielzählige Gestaltungsrechte, wenn es um Satzungsänderungen, die Ausrichtung der Genossenschaft oder eine Mitgliederversammlung geht. Wir beraten Sie umfangreich zu Ihren Rechten und Pflichten aus einem Genossenschaftsverhältnis. Wir vertreten Sie bei Androhung oder Festsetzung von Strafgeldern durch die Genossenschaft. Möchten Sie aus einer Genossenschaft austreten, wenden Sie sich an uns, um Kündigungsfristen zu wahren und außerordentliche Kündigungsgründe zu prüfen.
Satzung, Geschäftsordnung, Treuepflicht
Als Genossenschaft steht man, oft ohne Kenntnis der strengen rechtlichen Anforderungen, vor der Aufgabe auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes Satzungen und mögliche Geschäftsordnungen rechtssicher zu formulieren und anzuwenden. Aufgrund der starren Anforderungen im Genossenschaftsgesetz können kleine oft unscheinbare Abweichungen von den Vorgaben der Satzung zu erheblichen rechtlichen Auswirkungen führen. Sie wollen den Erlass oder die Erneuerung einer genossenschaftlichen Satzung oder Geschäftsordnung prüfen lassen? Sie möchten wissen, inwieweit Treuepflichtverletzungen zu einer Sanktion führen können? Wir arbeiten mit Ihnen zusammen Satzungen und Geschäftsordnungen nach Ihren Vorstellungen und im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften aus. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich zur Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche aus der Satzung.