Anwaltliche Beratung im Kommunalrecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Kommunen und Gemeinderäte umfassend und unabhängig im Kommunalrecht.
Prüfung durch Kommunalaufsicht
Wir beraten und vertreten Gemeinden, Märkte, große Kreisstädte, kreisfreie Städte, sowie Landkreise als Fachanwälte für Verwaltungsrecht, wenn im Rahmen der Daseinsvorsorge rechtliche Unterstützung notwendig wird. Nicht selten ist streitig, ob die Tätigkeit einer Kommune in den eigenen Wirkungskreis oder den übertragenen Wirkungskreis fällt. In diesen Fällen sind Inhalt und Grenzen der Kommunalaufsicht umstritten, konkret ob die jeweilige Aufsichtsbehörde im Rahmen der Rechtsaufsicht oder der Fachaufsicht tätig werden darf.
Kommunalrechtliche Anordnung
Wir unterstützen Sie beim Vorgehen gegen rechtswidrige, aufsichtsrechtliche Beanstandungen, Weisungen oder eine angedrohte Ersatzvornahme. Wir beraten Kommunen beim laufenden Betrieb von Kommunalunternehmen und Eigenbetrieben, sowie zur Gründung von Unternehmen in Privatrechtsform.
Kommunalverfassungsrecht
Gemeinderäte und Kreisräte beraten wir hinsichtlich ihrer Rechte auf Information, sowie ihr Recht beim Fassen von Beschlüssen. Wir beraten Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen zu Fragen im Kommunalwahlrecht, konkret zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).
Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.