Anwaltliche Beratung im Kommunalrecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Kommunen und Gemeinderäte umfassend und unabhängig im Kommunalrecht.
Überprüfung von Bürgerbegehren gegen gemeindliche Planung
Wir unterstützen Gemeinden bei der rechtskonformen Behandlung von Bürgerbegehren, die sich mit kommunalen Planungen, z.B. einem Bebauungsplan befassen. Wir beraten Sie zu Fragen eines Bürgerentscheides. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Bürgerbegehren bzw. die Rechtmäßigkeit von Anträgen, insbesondere der korrekten Fragestellung der Initiatoren. Unsere Ergebnisse stellen wir der Verwaltung, auf Wunsch auch persönlich im Rahmen von Gemeinderatssitzungen dar.
Begleitung bei Gründungen von Kommunalunternehmen
Wir begleiten Sie bei der Gründung von gemeindlichen Unternehmen, wie dem Eigenbetrieb, dem selbstständigen Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder Unternehmen in den Rechtsformen des Privatrechts (z.B. GmbH).
Prüfung durch Kommunalaufsicht
Wir beraten und vertreten Gemeinden, Märkte, große Kreisstädte, kreisfreie Städte, sowie Landkreise als Fachanwälte für Verwaltungsrecht, wenn im Rahmen der Daseinsvorsorge rechtliche Unterstützung notwendig wird. Nicht selten ist streitig, ob die Tätigkeit einer Kommune in den eigenen Wirkungskreis oder den übertragenen Wirkungskreis fällt. In diesen Fällen sind Inhalt und Grenzen der Kommunalaufsicht umstritten, konkret ob die jeweilige Aufsichtsbehörde im Rahmen der Rechtsaufsicht oder der Fachaufsicht tätig werden darf.
Kommunalrechtliche Anordnung
Wir unterstützen Sie beim Vorgehen gegen rechtswidrige, aufsichtsrechtliche Beanstandungen, Weisungen oder eine angedrohte Ersatzvornahme. Wir beraten Kommunen beim laufenden Betrieb von Kommunalunternehmen und Eigenbetrieben, sowie zur Gründung von Unternehmen in Privatrechtsform.
Kommunalverfassungsrecht
Gemeinderäte und Kreisräte beraten wir hinsichtlich ihrer Rechte auf Information, sowie ihr Recht beim Fassen von Beschlüssen. Wir beraten Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen zu Fragen im Kommunalwahlrecht, konkret zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).