Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Text: Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie umfassend im Zivilrecht, unter anderem im Werkvertragsrecht.
Anspruch aus Werkvertrag
Das Werkvertragsrecht betrifft häufig Fragen und Problemstellungen rund um den Werkvertrag, die nicht zuletzt wegen der umfangreichen Rechtsprechung für Unternehmer als auch Besteller unüberblickbar erscheint. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache, als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Vertragliche Vereinbarung über Gewerk
Entscheidend sind meist die Bestimmungen und Regelungen, die im Rahmen des Werkvertrages zwischen dem Besteller und dem Unternehmer, vor allem zur Beschreibung des konkreten Werkes, zu den Modalitäten der Herstellung des Werkes und zur Entrichtung der Vergütung vereinbart werden. Sind diese Punkte nicht eindeutig vereinbart, gibt dies regelmäßig Anlass zu gerichtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien. Diese gerichtlichen Verfahren können häufig reduziert oder gar vermieden werden, wenn die zu regelnden Punkte bereits im Vorfeld im Rahmen der Beratung und der individuellen Gestaltung des Werkvertrages bedacht und eindeutig geregelt werden.
Wir arbeiten für Ihr Unternehmen oder Ihren Handwerksbetrieb einen Bauvertrag, einen Bauträgervertrag oder Architektenvertrag unter Berücksichtigung der HOAI und der VOB aber auch unter Beachtung der einschlägigen, aktuellen Rechtsprechung aus.
Vertretung bei Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung oder bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, konkret bei Ansprüchen infolge der Erklärung eines Rücktritts, bei Schadensersatzansprüchen, bei Ansprüchen infolge Minderung der Vergütung und bei Ansprüchen, die auf den Ersatz von Aufwendungen gerichtet sind. In diesem Bereich bietet es sich häufig an, bereits außergerichtlich Nachteile zu verhindern, die häufig im anschließenden gerichtlichen Verfahren nur schwer rückgängig zu machen sind.
Wir vertreten Sie ferner bei Streitigkeiten über Honorar- und Werklohnforderungen sowie bei der Regulierung eines Haftungsfalls gegenüber dem Besteller als auch gegenüber der betrieblichen Haftpflichtversicherung.
Vertretung im Beweissicherungsverfahren
Wir vertreten Sie ebenfalls bei Streitigkeiten zwischen Werkunternehmer und Besteller über die Vergütung bzw. Mängel am Gewerk auch in selbstständigen Beweisverfahren oder bei Beweissicherungsverfahren.
Das selbständige Beweisverfahren bietet sich häufig auch im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens an, insbesondere wenn zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. Dies dürfte im Rahmen von Streitigkeiten, das Werkvertragsrecht betreffend, häufig der Fall sein.