Rechtsanwälte für Ihre Vertretung vor Gericht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München vertreten Sie als anwaltliche Vertreter vor Gericht, insbesondere bei der Einlegung von Klagen und der Verteidigung gegen Klagen.
Anwaltliche Vertretung vor den Zivilgerichten
Wir vertreten Sie insbesondere vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht. Denn hier können Sie sich selbst nicht vertreten, es besteht dort Anwaltszwang. Im Falle einer Klagezustellung an Sie erhalten Sie daher den entsprechenden Hinweis, dass Sie sich innerhalb einer gesetzlichen Frist durch einen Anwalt erklären müssen, sich gegen die Klage zu verteidigen. Wir übernehmen diese Verteidigungsanzeige bei Gericht für Sie. Im Rahmen der Zustellung der Klageschrift wird zudem darauf hingewiesen, dass im Falle einer nicht rechtzeitigen Verteidigungsanzeige oder einer verspäteten Erwiderung auf das Klagevorbringen der Prozess verloren werden kann. Wir erwidern fristgerecht für Sie auf eine gegen Sie eingelegte Klage. Umgekehrt bearbeiten wir für Sie entsprechende Klagen und legen diese bei dem jeweils zuständigen und für Sie günstigen Gericht ein.
Rechtsanwalt für Berufungsverfahren
Wir vertreten Sie in Berufungsverfahren, insbesondere vor den Oberlandesgerichten. Die Berufung ist regelmäßig das Rechtsmittel gegen ein Urteil der I. Instanz. Es kann durch Sie eingelegt werden, sollten Sie in I. Instanz nicht vollständig gewonnen (obsiegt) haben. Es kann durch den Prozessgegner eingelegt werden, sollten Sie gewonnen haben. Über eine Berufung vor den Zivilgerichten wird in der Regel nach einer mündlichen Verhandlung, in Ausnahmefällen durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden. Wir vertreten Sie sowohl im schriftlichen Verfahren, als auch vor Gericht in der mündlichen Verhandlung. Ebenso begleiten wir für Sie Termine zur Beweisaufnahme und Einvernahmen von Sachverständigen und Zeugen.
Anwaltliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Sofern Sie eine behördliche Maßnahme oder einen behördlichen Bescheid angreifen wollen, müssen Sie dies vor den Verwaltungsgerichten tun. In der Regel enthalten Bescheide sog. Rechtsbehelfsbelehrungen. Diesen Rechtsbehelfsbelehrungen entnehmen Sie die Frist, in welcher Sie Klage einlegen können. Wird die Klagefrist versäumt, ist der Bescheid in der Regel bestandskräftig und nur in Ausnahmefällen noch angreifbar bzw. abänderbar.
Rechtsanwalt für Antrag auf Zulassung der Berufung
Sofern durch das Verwaltungsgericht in der I. Instanz eine Berufung nicht (antragsgemäß) zugelassen wurde, bleibt Ihnen als Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichts nur der sog. Antrag auf Zulassung der Berufung. Dieser ist beim Oberverwaltungsgericht bzw. beim entsprechenden Verwaltungsgerichtshof zu stellen. Wir bearbeiten für Sie einen solchen Antrag. Auch hier ist zu beachten, dass ein entsprechender Antrag nur innerhalb der hierfür geltenden, gesetzlichen Fristen möglich ist.