Klage gegen Bebauungsplan: Normenkontrolle durch Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie bei sog. Normenkontrollverfahren.
Normenkontrolle, § 47 VwGO
Satzungen nach dem Baugesetzbuch, dazu zählen insbesondere Bebauungspläne sowie einzelne Rechtsverordnungen und unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften, können mit einem sog. Antrag auf Normenkontrolle (auch: Normenkontrollklage) angegriffen bzw. deren Gültigkeit überprüft werden. Gegenstand von Normenkontrollanträgen können damit auch Beitragssatzungen von Körperschaften sein. Der Hauptanwendungsfall für einen Antrag auf Normenkontrolle ist die Überprüfung der Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplanes.
Unwirksamkeit Bebauungsplan
Zu beachten ist, dass die Normenkontrolle innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der entsprechenden Rechtsvorschrift zu stellen ist. Entsprechende Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit sind sinnvollerweise im Vorfeld vorzubringen.
Vor den Oberverwaltungsgerichten bzw. den Verwaltungsgerichtshöfen, in Bayern ist dies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, herrscht Anwaltszwang. Ein Normenkontrollantrag ist daher durch einen anwaltlichen Vertreter zu stellen. Wir stellen für Sie einen entsprechenden Antrag und bearbeiten für Sie die parallel erforderlichen Schritte.