Gestaltung eines Erbvertrages durch Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München helfen Ihnen bei der inhaltlichen Gestaltung eines Erbvertrages.
Erstellung Erbvertrag
Anstelle eines Testaments können Sie einen Erbvertrag abschließen. Ein Erbvertrag muss notariell abgeschlossen werden. Eine anwaltliche Vertretung macht daher nur in denjenigen Fällen Sinn, in denen es verschiedene Rechtsbereiche zu prüfen gilt. Denn mit einem Erbvertrag regeln Sie Ihre umfassende Rechtsnachfolge. Sie regeln damit also auch zahlreiche Rechtsgebiete (zum Beispiel Gesellschaftsrecht u. a.). In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, die Auswirkungen eines Erbvertrages auf jeden Rechtsbereich zu prüfen und bei der Verfassung des Erbvertrages zu berücksichtigen.
Prüfung Erbvertrag
Sie wollen bei einem Notar einen Erbvertrag abschließen oder es liegt bereits ein solcher Vertrag vor. Wir prüfen für Sie Vertragsentwürfe oder Verträge mit unserer Erfahrung aus streitigen und gerichtlichen Auseinandersetzungen unter Erben: Wir prüfen die Praxistauglichkeit Ihres Vertrages.
Dabei nehmen wir uns für den Vertrag, vor allem aber für Sie und Ihre persönlichen Anliegen Zeit.