Anwaltliche Vertretung im Raumordnungsverfahren

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht in Verfahren über Beteiligung der Öffentlichkeit in Raumordnungsverfahren, also bei der Änderung oder Anpassung von Zielen in der Raumordnung.

Änderung Landesentwicklungsprogramm

Das Raumordnungsverfahren geht einem Planfeststellungsverfahren voraus. Die Raumordnung gibt die planerischen Ziele vor, welche im sog. Landesentwicklungsprogramm und in der Folge im jeweiligen Regionalplan festgeschrieben werden.

Fachplanungsgesetze

Wir vertreten Sie bereits in diesem Verfahrensstadium. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen individuelle Stellungnahmen aus. Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Vorhabensträgern bei Anhörungsterminen und Gesprächen. Wir verfügen dabei über die erforderlichen Kenntnisse zu den einschlägigen Fachplanungsgesetzen (Stromtrassen, Bundesfernstrassenbau, Hochwasserschutz, Eisenbahnbau, Gasleitungsverlegung, etc.). Denn häufig hat der Vorhabensträger bereits im Raumordnungsverfahren eine konkrete Trasse geplant, mit welcher er zu einem späteren Zeitpunkt in ein Planfeststellungsverfahren geht. Sind Sie durch diese Planung betroffen, sollten Sie daher bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Ihre Rechte wahren. Wir sagen Ihnen, welche aktiven Abwehrrechte Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch bleiben.

Probebohrungen durch Vorhabensträger

Festsetzungen in der Raumordnung räumen dem Vorhabensträger meist bereits das Recht ein, Ihre Flächen für z.B. Probebohrungen in Anspruch zu nehmen. Wir verhandeln für Sie schützende Vereinbarungen aus oder versuchen eine Inanspruchnahme abzuwehren.

Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.