Anwaltliche Vertretung im Raumordnungsverfahren
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht in Verfahren über die Beteiligung der Öffentlichkeit in Raumordnungsverfahren, also bei der Änderung oder Anpassung von Zielen in der Raumordnung.
Änderung Landesentwicklungsprogramm
Das Raumordnungsverfahren geht einem Planfeststellungsverfahren voraus. Die Raumordnung gibt die planerischen Ziele oder Grundsätze vor, welche im sog. Landesentwicklungsprogramm und in der Folge im jeweiligen Regionalplan festgeschrieben werden. Auf Grund des gesetzlichen Gegenstromprinzips sind diese Festschreibungen für untergeordnete Pläne (bis hin zum Bebauungsplan) zu beachten. Die Raumordnung hat damit eine sehr weitreichende Wirkung, sogar bis zu Ihrem Grundstück.
Fachplanungsgesetze
Wir vertreten Sie bereits in diesem Verfahrensstadium. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen individuelle Stellungnahmen aus. Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Vorhabensträgern, bei Anhörungsterminen und Gesprächen. Wir verfügen dabei über die erforderlichen Kenntnisse zu den einschlägigen Fachplanungsgesetzen (Stromtrassen, Bundesfernstraßenbau, Hochwasserschutz, Eisenbahnbau, Gasleitungsverlegung, etc.). Denn häufig hat der Vorhabensträger bereits im Raumordnungsverfahren eine konkrete Trasse geplant, mit welcher er zu einem späteren Zeitpunkt in ein Planfeststellungsverfahren geht. Sind Sie durch diese Planung betroffen, sollten Sie daher bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Ihre Rechte wahren. Wir sagen Ihnen, welche aktiven Abwehrrechte Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch bleiben.
Probebohrungen durch Vorhabensträger
Festsetzungen in der Raumordnung räumen dem Vorhabensträger meist bereits das Recht ein, Ihre Flächen für z.B. Probebohrungen in Anspruch zu nehmen. Wir verhandeln für Sie schützende Vereinbarungen oder versuchen eine Inanspruchnahme abzuwehren.