Düngemittel – Rechtliche Vorgaben beim Düngen von Äckern

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Landwirt umfassend und unabhängig mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Agrarrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht. Wir beraten Sie zum Düngemittelrecht.

Um die Bodenfruchtbarkeit zu steigern und damit das Ertragspotential von Pflanzen zu verbessern, verwenden konventionelle Betriebe regelmäßig Düngemittel.

Auch Biobetriebe fallen unter das Düngemittelrecht

Dies insbesondere dann wenn sie Gülle ausbringen oder Bioabfälle verwerten. Das Düngen der Fluren kollidiert regelmäßig mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Zahlreiche gesetzliche Regelungen haben Sie als Landwirt daher zu berücksichtigen, unter anderem die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.2003 über Düngemittel, das Düngegesetz vom 09.01.2009 nebst Düngeverordnung vom 27.02.2007, das Düngemittelgesetz vom 15.11.1977 nebst Düngemittelverordnung vom 16.12.2008 und die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung) vom 21.09.2009.

Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft

In der landwirtschaftlichen Praxis ist der Grat oft schmal zwischen der sog. guten fachlichen Praxis und einer Ordnungswidrigkeit oder gar Umweltstraftat.

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