Rechtliche Vorgaben beim Düngen von Äckern
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Landwirt umfassend und unabhängig mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Agrarrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht. Wir beraten Sie zum Düngemittelrecht.
Um die Bodenfruchtbarkeit zu steigern und damit das Ertragspotential von Pflanzen zu verbessern, verwenden konventionelle Betriebe regelmäßig Düngemittel.
Auch Biobetriebe fallen unter das Düngemittelrecht
Dies insbesondere dann wenn sie Gülle ausbringen oder Bioabfälle verwerten. Das Düngen der Fluren kollidiert regelmäßig mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. Zahlreiche gesetzliche Regelungen haben Sie als Landwirt oder Hersteller von Düngemitteln daher zu berücksichtigen, unter anderem die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel, das Düngegesetz nebst Düngeverordnung, das Düngemittelgesetz nebst Düngemittelverordnung und die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung).
Die gesetzlichen Regelungen beinhalten Regelungen für die Bestimmung des Düngebedarfs, Ausbringungszeitpunkte, Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern, Ausbringungsbegrenzungen und Vorgaben zur Verminderung der atmosphärischen Ammoniakverluste. Die Düngeverordnung soll die europäische Nitratrichtlinie (EG 91/676/EWG) umsetzen.
Daneben regelt die Verbringungsverordnung das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und erfasst die beim Handel auftretenden Nährstoffströme.
Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft
In der landwirtschaftlichen Praxis ist der Grat oft schmal zwischen der sog. guten fachlichen Praxis und einer Ordnungswidrigkeit oder gar Umweltstraftat.