Landwirtschaftliche Fördermittel
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten landwirtschaftliche Betriebe mit der Kompetenz von drei Fachanwälten für Agrarrecht und fünf Fachanwälten für Verwaltungsrecht in allen Fragen rund um Subventionen und Förderungen in der Landwirtschaft.
Antrag auf Fördermittel
In verschiedenen Bereichen fördert der Staat landwirtschaftliche Betriebe. In der Regel werden bestimmte betriebliche Maßnahmen mit finanziellen Mitteln gefördert. Im Rahmen von KULAP können jährlich Gelder für besonders umweltschonende Bewirtschaftungsverfahren beantragt werden. Im Rahmen der Antragstellung sind diejenigen Angaben zu machen, die Grundlage der Zuwendung sind. Auf Grundlage dieses Antrages und Ihrer Angaben erhalten Sie in der Regel einen Zuwendungsbescheid.
Gefahren bei der Antragstellung liegen unter anderem darin, dass Angaben im Rahmen der Beantragung sich nach der Antragstellung, jedoch innerhalb des Förderzeitraumes ändern, ohne dass dies der zuständigen Behörde mitgeteilt wird.
Rückforderung von Fördermitteln – was tun?
Werden Abweichungen zu den Angaben im Antrag festgestellt oder Voraussetzungen der Förderung nicht eingehalten, droht ein Rückforderungsbescheid. Bevor Sie einen solchen Bescheid erhalten, werden Sie in der Regel angeschrieben und erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich beraten lassen. Denn der Rückforderungsbescheid steht nun unmittelbar bevor.
Im Rahmen eines Rückforderungsbescheides werden Sie verpflichtet, bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzuzahlen. Der Rechtsbehelfsbelehrung (in der Regel am Ende des Bescheides) entnehmen Sie, wie Sie die Bestandskraft des Bescheides verhindern können. Ist der Bescheid einmal bestandskräftig, können Sie die Rückforderung rechtlich kaum mehr in Frage stellen. Bitte beachten Sie dabei, dass Rückforderungen häufig sofort vollziehbar sind. Ein Rechtsbehelf alleine hat damit nicht die Wirkung, dass die Ihnen zur Rückzahlung gesetzte Frist nicht eingehalten werden muss.
Ein bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Rückzahlungsbescheid kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Vor-Ort-Kontrollen der Behörden
Behörden haben in vielen Fällen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen die Einhaltung von Bedingungen der Förderungen unangekündigt im Rahmen von sog. Vor-Ort-Kontrollen (Cross Compliance) zu überprüfen. Dabei werden auch Ihre betriebsbezogenen Angaben oder Ihre flächenbezogenen Angaben überprüft.
Sie haben das Recht, einen Zeugen – auch Ihren Rechtsanwalt – bei der Kontrolle teilnehmen zu lassen. Sie haben allerdings in der Regel nicht das Recht, die Kontrolle zu verbieten, weil ein Zeuge aktuell nicht verfügbar oder anwesend ist.
Ein Protokoll der Kontrolle sollten Sie nicht unterschreiben. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Die Behördenvertreter haben keinen Anspruch darauf, dass Sie ein Protokoll oder eine sonstige Erklärung zu der Kontrolle unterschreiben. Eine Unterschrift wird zweifelsfrei so ausgelegt werden, als würden Sie die Inhalte (Feststellungen von Verstößen) in dem Protokoll bestätigen. Diese Bestätigung kann weitreichende rechtliche Folgen haben, die Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift kaum absehen können.