Anwaltliche Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren oder Güteverfahren
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie zu Verfahren, die einer außergerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreits dienen.
Vereinbarung eines schiedsrichterlichen Verfahrens
Vertragsparteien, die im Streit über die Erfüllung ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten sind, können eine außergerichtliche Einigung bereits im Vorfeld oder zum Zeitpunkt des bereits bestehenden Streites vereinbaren. Sie können sich auf ein schiedsrichterliches Verfahren verständigen. Sie akzeptieren damit die Entscheidung eines Schiedsgerichts in der Regel als endgültig. In der Regel folgen die Verfahrensvorschriften eines schiedsrichterlichen Verfahrens denen eines Gerichtsverfahrens. Wir vertreten Sie in solchen Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die besonderen Verfahrensvorschriften.
Begleitung bei Güteverfahren
In einzelnen Fällen setzt das Gesetz voraus, dass vor einer Klageeinlegung ein Güteverfahren durchlaufen wird (z.B. im Nachbarrecht). Eine anwaltliche Vertretung in diesem Verfahren ist bereits insoweit sinnhaft, als das Ergebnis eines solchen Verfahrens ein vollstreckbarer Titel sein kann. Dies hat weitreichende Folgen.
Ebenso begleiten wir Sie in Mediationsverfahren.