Vermessung von Grundstücken, Feststellung der Grundstücksgrenzen
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie im Grundstücksrecht und damit in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie und Ihr Grundstück auch im Falle einer Vermessung, Grundstücksteilung und Grenzstreitigkeit.
Feststellung der Grundstücksgröße
Größe und Lage eines Grundstücks sind für den Eigentümer, einen Erwerbsinteressenten und den Pächter der Fläche von entscheidender Bedeutung. Nicht selten sind die konkrete Größe und die exakte Lage einer Flurnummer nur vermeintlich bekannt. In diesen Fällen wurde das Grundstück meist noch nie durch die Vermessungsverwaltung, also das zuständige Vermessungsamt, vermessen. Der amtliche Lageplan bzw. Liegenschaftskataster stellt hier meist nur einen aufgrund der Urkartierung (in Bayern 1808 – 1853) vermuteten Grenzverlauf dar. Auch die im Grundbuch vorgetragenen Flächenmaße stimmen mit der tatsächlichen Größe dann u.U. nicht überein.
Trennung, Vereinigung bzw. Verschmelzung von Grundstücken
Werden Grundstücke geteilt oder vereinigt, wird dies in Fortführungsnachweisen der Vermessungsverwaltung dokumentiert und sodann im Grundbuch vollzogen. Eine Teilung oder Vereinigung bzw. Verschmelzung von Grundstücken kann erhebliche Auswirkung auf das Fortbestehen von Grunddienstbarkeiten haben (z.B. Geh- und Fahrtrecht).
Eigentumsverlust durch Abmarkung
Wir vertreten Sie bei der Grundstücksvermessung, insbesondere bei der Anfechtung eines Abmarkungsbescheids und beraten Sie bei der entscheidenden Frage, ob Sie ein Abmarkungsprotokoll unterzeichen sollten. Leisten Sie diese Unterschrift, gibt es meist keine Möglichkeit die amtliche Vermessung anzugreifen. Auch ein rechtswidriger Eigentumsverlust Ihrer Fläche ist damit bestandskräftig.
Was mache ich, wenn der Nachbar mein Grundstück überbaut?
Wir vertreten und beraten Sie in Fällen der Grenzüberbauung, die auch ggf. nach Jahren erst erkannt werden oder zu einem Konflikt führen können.