Wir gestalten öffentlich-rechtliche Verträge.
Mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht und damit insbesondere im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht begleiten wir Sie zu der gewünschten Bauleitplanung. Wir bearbeiten für Sie erforderliche öffentlich-rechtliche Verträge.
Angemessenheitsgebot und Koppelungsverbot
Städtebauliche Verträge sind Teil des Städtebaurechts. Sie dienen der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben. Durch diese Verträge werden in der Regel gemeindliche Ziele gesichert. Investoren werden in der Regel in ein entsprechendes Konzept eingebunden. Gegenstand der Verträge können Folgekosten, Zielbindungen oder bauliche Maßnahmen sein.
Als öffentlich-rechtlicher Vertrag bedarf es der Beachtung besonderer Form- und Inhaltsvorschriften.
Ausarbeitung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen
Wir unterstützen Sie bei der Baulandentwicklung und der Projektierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere bei der Ausarbeitung und Verhandlung des Durchführungsvertrages im Hinblick auf den Vorhaben- und Erschließungsplan. Wir beraten Sie im Hinblick auf ein Vorkaufsrecht, beim Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, im Umlegungsverfahren, bei einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.