Vollzug des BImSchG – Immissionsschutz
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht zu Fragen des Immissionsschutzes.
Rechtliche Durchsetzung von Lärmschutz
Wir beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten des Immissionsschutzrechts, unter anderem zu Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und sämtlichen – auch in z.B. baurechtlichen Genehmigungsverfahren – entsprechend zu beachtenden immissionsschutzrechtlichen Verordnungen (BImSchV).
Umfasst sind von den gesetzlichen Regelungen Lärm und Erschütterungen, Luftschadstoffe und elektromagnetische Felder. Insbesondere für Lärm gibt es Regelungen. So bestimmt unter anderem die TA-Lärm bestimmte Grenzwerte, die zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten in den jeweiligen Gebieten (z.B. in einem Wohngebiet) nicht überschritten werden dürfen.
Auch Gerüche können erhebliche Emissionen darstellen, für welche es Richtwerte und Empfehlungen gibt.
Betriebsschutz für Unternehmen
Einen Bestandsschutz für eingerichtete Gewerbebetriebe gibt es faktisch nicht. Es besteht die Pflicht, Anlagen dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dennoch müssen Unternehmen zwingend auf Vorwürfe und Anzeigen von Nachbarn reagieren, um nicht eine Betriebseinstellung zu riskieren. Unsere Empfehlung: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, bevor Sie in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden Erklärungen abgeben. Denn aktenkundige Erklärungen können von Dritten eingesehen werden.