Kündigung Arbeitsverhältnis
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Fragen zum Arbeitsrecht. Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem Arbeitsgericht wegen Kündigungsschutz.
Wann ist eine Kündigung wirksam?
Die außerordentliche oder fristlose Kündigung gibt das Recht, ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist (in der Regel nach vorheriger Abmahnung) zu lösen. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin muss dem Kündigenden unzumutbar sein. Ist dies nicht der Fall, bleibt die ordentliche Kündigung. Grundsätzlich sind zwingende Formalien für eine wirksame Kündigungserklärung zu beachten.
Kündigungsschutz vor Gericht
Hält der Arbeitsnehmer die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung für unwirksam oder rechtswidrig, muss er gegen diese Kündigung fristgerecht Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen und seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung korrekt geltend machen. Die Kündigung ist regelmäßig dann unwirksam, wenn Kündigungsschutz besteht. In Fällen des speziellen Kündigungsschutzes, z.B. Mutterschutz, kann der Arbeitgeber wegen besonderer Gründe mit Zustimmung der Gewerbeaufsicht dennoch das Arbeitsverhältnis kündigen. Die Arbeitsnehmerin muss hier neben der Kündigung selbst auch fristgerecht die verwaltungsrechtlich erteilte Zustimmung der Gewerbeaufsicht vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Wir beraten und vertreten Sie hier auch als Fachanwälte für Verwaltungsrecht.