Anwaltliche Vertretung im Prozess.
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München vertreten Sie in Prozessen, Gerichtsverfahren und im Rahmen von Schieds- oder Güteverhandlungen.
Wir vertreten Sie vor den ordentlichen Gerichten.
Zu den ordentlichen Gerichten gehören insbesondere die Gerichte, an welchen Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten verhandelt werden. Bekannt sind hier insbesondere das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht besteht ein sog. Anwaltszwang, hier müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Sie können selbst vor diesen Gerichten nicht auftreten. In Verfahren vor diesen Gerichten werden Schriftsätze eingereicht, über den Streitgegenstand wird in der Regel im Rahmen einer sog. mündlichen Verhandlung verhandelt.
Wir vertreten Sie vor den Verwaltungsgerichten.
Verwaltungsgerichte, insbesondere das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, hier in Bayern bezeichnet als Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, entscheiden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, sofern nicht das Gesetz anderen Gerichten die Streitigkeiten zuweist. Gegenstand in Verwaltungsprozessen ist damit in der Regel ein Akt der öffentlichen Gewalt, namentlich von Behörden. Vor den Verwaltungsgerichten können Sie z.B. Verwaltungsakte angreifen oder die Erteilung von Genehmigungen verfolgen.
Wir vertreten Sie vor den Landwirtschaftsgerichten.
Landwirtschaftsgerichte sind spezielle Abteilungen beim Amtsgericht mit ausschließlicher Zuständigkeit zur Entscheidung über Landwirtschaftssachen. Wir vertreten Sie hier als Fachanwälte für Agrarrecht mit den speziellen Kenntnissen für besondere, dort geltende, Verfahrensvorschriften.
Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Auch vor den Landesarbeitsgerichten vertreten wir Sie in II. Instanz.
Wir vertreten Sie in Schiedsverfahren oder im Rahmen von Mediationen.
Auch in Verfahren, die der Vermeidung einer gerichtlichen, streitigen Entscheidung dienen, unterstützen wir Sie. Wir begleiten Sie fachkundig in Schiedsverfahren, Güteverhandlungen oder im Rahmen von Mediationen. Dabei vertreten wir – wenngleich einen Konflikt lösend – allein Ihre Interessen.