Rechtsanwalt für Jagdrecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten in allen Fragen des Jagdrechts.
Bestandsschutz der Eigenjagd
Wir betreuen Eigenjagden, u.a. bei Maßnahmen der Jagdaufsicht, der Neueinteilung des Jagdsprengels oder der Erhaltung der Eigenjagd. Dies insbesondere dann, wenn durch Baumaßnahmen (z.B. Autobahnbau, Stromtrassenbau) Eigenfläche durch Enteignung verloren geht oder erforderliche Fläche durch die Baumaßnahme von der übrigen Fläche abgeschnitten wird. Die Vertretung von Inhabern von Eigenjagden bei öffentlichen Planungen (z.B. Planfeststellungsverfahren) mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung ist meist existenziell. Wir vertreten Sie umfassend in Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.
Genossenschaftsjagden und Jagdgenossenschaften
Genossenschaftsjagden und Jagdgenossenschaften können ebenso massiv von Baumaßnahmen und öffentlichen Planungen betroffen sein. Auch hier schützen wir ihre Rechtsposition. Jagdgenossenschaften unterstützen wir im Hinblick auf jagdgenossenschaftliche Beratungen und Beschlussfassungen.
Pachtvertrag über Jagd
Wir beraten Sie im Jagdpachtrecht und damit insbesondere zu den wesentlichen vertraglichen Erfordernissen eines Jagdpachtvertrages und die damit einhergehenden behördlichen Meldungen. Wir bearbeiten für Sie Jagdpachtverträge.
Einholung und Auswertung von Jagdgutachten
Die Einholung und Auswertung von Jagdgutachten ist Grundlage für die behördliche Festsetzung von Abschusszahlen. Diese Entscheidung der Unteren Jagdbehörde ist voll überprüfbar.
Verweigerung des beantragten Jagdscheins
Wir beraten Sie zu den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Jagd, insbesondere zur Erteilung des Jagdscheins durch die Untere Jagdbehörde.