Urlaubsanspruch

Anspruch auf Erholungsurlaub

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Fragen zum Arbeitsrecht, konkret auch zu Problemen rund um den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers.

Wie viel Urlaub gibt es nach dem Gesetz?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat ein Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen bei einer 5-Tage-Woche. Geltende Tarifverträge oder Regelungen im Arbeitsvertrag können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen. Urlaub kann nur in dem Kalenderjahr, in dem er entstanden ist, gewährt und genommen werden. Nimmt der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht bis zum 31.12., verfällt er ersatzlos. Nur in Ausnahmefällen kann der Anspruch bis maximal zum 31.03. des Folgejahres übertragen werden.

Übertragung des Urlaubsanspruchs

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus und hat er seinen Urlaub zu diesem Zeitpunkt noch nicht genommen, ist der Urlaubsanspruch regelmäßig abzugelten. Bei der Berechnung des konkreten Anspruchs ist der Zeitpunkt des Ausscheidens während des Kalenderjahres von Bedeutung, ebenso wie einzelvertraglich getroffene Vereinbarungen.

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