Bewilligung von staatlichen Fördermitteln
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht in Fragen rund um das Subventionsrecht.
Staatliche Förderprogramme
Staatliche Förderprogramme sind vielschichtig und in allen Bereichen der Gesellschaft Gegenstand der Verwaltung. Staatliche Fördermittel sind möglich beim öffentlich geförderten, meist sozialen Wohnungsbau. Die Sanierung denkmalgeschützter Objekte kann staatlich gefördert werden. Wirtschaftsunternehmen werden ebenso staatlich gefördert, wie Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Vereine und Träger.
Insbesondere die Corona-Pandemie hat zu zahlreichen Fördermitteln geführt, z.B. bei Unternehmen, die von Schließungen während den sog. Lock-Downs betroffen waren, darunter insbesondere Gastronomie und Hotellerie bzw. das Beherbergungsgewerbe.
Rückforderung von Fördergeldern
Allen staatlichen Subventionen ist gemein, dass diese in der Regel einen (öffentlichen und gesellschaftspolitischen) Zweck verfolgen, der Grundlage eines entsprechenden Zuwendungsbescheides wird. Werden falsche Angaben bei der Beantragung gemacht oder der Zweck der Förderung nicht erreicht oder gar ohne Genehmigung durch den Fördernehmer abgeändert, folgt regelmäßig die Aufhebung, also die Rücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheides und zugleich die Rückforderung bereits geleisteter Fördermittel, welche in der Regel bereits verwendet und ausgegeben wurden.
Insbesondere bei Fördermitteln während der Corona-Pandemie waren verwaltungsinterne Vorgaben bei der Vergabe meist noch nicht vollends bekannt. Dies führte zu einer Vielzahl von Bewilligungen, die sodann per Rückzahlungsbescheid unter Fristsetzung zurückgefordert wurden.
Greifen Sie einen solchen Bescheid nicht fristgerecht an, wird er bestandskräftig, auch wenn er rechtswidrig, also zu Unrecht ergangen, ist.