Fachanwalt für Verwaltungsrecht in München
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht.
Was macht ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht stellt einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts dar. Dieses regelt das Verhältnis zwischen sog. Trägern öffentlicher Gewalt und Privaten, sog. Privatrechtssubjekten. Im Verwaltungsrecht stehen sich daher meist Staat bzw. Kommunen und Bürger bzw. Unternehmen gegenüber. Nicht selten stehen sich auch staatliche Stellen gegenüber, auch dies ist Teil des Verwaltungsrechts. Das Verwaltungsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation gelten.
Wir vertreten Sie umfassend im Verwaltungsrecht und damit sowohl im sog. allgemeinen, wie auch im sog. besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt insbesondere die entsprechenden Verfahren, z.B. das Verwaltungsverfahrensrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht, das Verwaltungszustellungsrecht und das Gebührenrecht. Als besonderes Verfahrensrecht gelten die gesetzlichen Regelungen, die für spezielle Verwaltungsbereiche zugeschnitten sind und nur für diese gelten. Beispiele für besonderes Verwaltungsrecht sind Baurecht, Denkmalschutzrecht, Umweltrecht oder das Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Vertretung durch Rechtsanwalt im Verwaltungsverfahren
Als Fachanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, sowie im Verwaltungsprozessrecht vor dem Verwaltungsgericht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bzw. den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht. Wir vertreten Sie vor Behörden und in Verwaltungsverfahren (z.B. in Widerspruchsverfahren oder Planfeststellungsverfahren). Eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung muss regelmäßig auch im einstweiligen Rechtsschutz bzw. in einem Eilverfahren angegriffen werden. Neben einer notwendigen Anfechtungsklage gegen den Bescheid bemühen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung dieser Klage, mithin um die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.
Vertretung durch Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht
Wir beraten und vertreten Sie bereits bei der Vorbereitung Ihres Antrags und dessen wunschgemäßer Verbescheidung bzw. Durchsetzung, insbesondere im Falle eines Bauleitplanes (Bebauungsplan), bei einem Antrag auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr einer rechtswidrigen Planung oder eines Nachbarbauvorhabens.
Beratung durch Fachanwalt im Verwaltungsrecht
Unternehmen und Betriebe beraten und vertreten wir bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrem ausgeübten Gewerbe, insbesondere bei Verfahren zur Erteilung von Konzessionen, Erlaubnissen und Genehmigungen.