Rechtsanwalt für Kaufvertrag über eine Immobilie
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie im Grundstücksrecht und damit in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie und Ihr Grundstück, vor allem beim Immobilienkauf und Grundstückserwerb.
Immobilienkauf, Grundstücksüberlassung und Erbbaurecht
Wir beraten und vertreten Sie als Käufer und Verkäufer beim Kauf einer Immobilie zu Themen wie z.B. der Sicherung von Übereignung und Übergabe durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung, der Ausgestaltung einer Teilungserklärung bei Wohnungseigentum (WEG), der Finanzierung der Immobilie mittels Darlehen und der damit verbundenen Grundpfandbestellung sowie zur Fälligkeit des Kaufpreises. Wir beraten Sie beim Erwerb eines Erbbaurechts. Wir beraten Sie zu wichtigen Fragen bei der (unentgeltlichen) Übertragung von Immobilien und Grundstücken (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Leibrente).
Anfechtbarkeit und Wirksamkeit von Immobilienverträgen
Die Vertragsgestaltung und der Immobilienkaufvertrag erfolgt nach Regelungen des Zivilrechts, meist auf Seiten des Erwerbers nur durch einen Notar. Anders als Notare verfügen wir über Erfahrungen bei Streitigkeiten um Immobilienverträge. Die Wirksamkeit von Grundstücksübertragungen bzw. die Anfechtung von Verträgen gehört zu unseren Kompetenzen. Diese Erfahrungen bringen wir in Ihre Kaufvertragsverhandlungen ein, um gerade ungewollte Streitigkeiten und Ergebnisse vermeiden zu können.
Individuelle Verträge vermeiden Streit
Wir arbeiten einen individuell auf Ihre Interessen abgestimmten Kaufvertrag aus. Formularmäßige Verträge regeln nicht selten individuelle und wichtige Detailfragen nicht. Dies kann zu Streitigkeiten, vor allem aber wirtschaftlicher Unsicherheit führen.
Vorkaufsrecht beim Immobilienerwerb
Wir beraten Sie im Hinblick auf ein bestehendes Vorkaufsrecht, z.B. nach dem Baugesetzbuch, dem Natur- oder Denkmalschutzgesetz, dem Reichssiedlungsgesetz, dem Mietrecht oder dem Grundstücksverkehrsgesetz.