Abfindung nach Kündigung
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Fragen zum Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung einer Abfindung nach der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Zahlung einer Abfindung durch Arbeitgeber
Wir beraten Sie bei Abfindungen im Bestreben auf eine möglichst schnelle Einigung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und zur Verhinderung langwieriger Arbeitsgerichtsprozesse. Eine gesetzliche Regelung zur Abfindungszahlung findet sich in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Als Arbeitgeber können Sie im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten. Auch in anderen Fällen können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zahlung einer Abfindung bzw. auf einen sozialen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes einigen.
Wir beraten Sie zur Höhe der Zahlungen und führen – soweit erforderlich – für Sie die Verhandlungen.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Abfindungen können die Ansprüche auf Arbeitslosengeld beeinflussen. Eine unglücklich vereinbarte Abfindung kann ungewünschte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer haben.