Großprojekte in der Bauleitplanung – Ausweisung von Baugebieten
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Unternehmen und Gemeinden bzw. Städte bei der Bauleitplanung mit der Kompetenz von Fachanwälten für Verwaltungsrecht.
Ausweisung von Baugebieten
Die Ausweisung von Baugebieten erfordert eine umfassende Bauleitplanung. Es gilt hier das Gegenstromprinzip. Der Bebauungsplan als Bauleitplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird aus dem Regionalplan entwickelt. Der Regionalplan wiederum entspricht den Vorgaben der Landespläne (zum Beispiel Landesentwicklungsprogramm Bayern). Die aus der Raumordnung entwickelte Bauleitplanung ergibt sich aus dem sog. Gegenstromprinzip.
Im Rahmen der Bauleitplanung sind sämtliche relevanten Rechtsverhältnisse zu prüfen. Die Bauleitplanung beschränkt sich damit nicht auf das Baurecht. Sie umfasst in der Regel auch Fragen des Denkmalschutzes, des Wasserrechts, des Naturschutzrechts, u. a.
Beratung zu übergreifenden Rechtsgebieten
In der Bauleitplanung greifen vielfach rechtliche Fragen aus einem Rechtsgebiet über in andere Rechtsgebiete. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen hier die entsprechende Expertise zur Verfügung stellen. Ob Grundstücksteilung, Vermessung und nachbarrechtliche, also zivilrechtliche Fragen, bedürfen der Betrachtung. Insbesondere die dingliche Sicherung von Rechten kann in der Bauleitplanung entscheidend sein.