Due Dilligence: Übertragbarkeit von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Käufer oder Verkäufer eines Unternehmens im Hinblick auf die Möglichkeit der Übertragung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und/oder Erlaubnissen umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten.
Verkauf von Unternehmen mit öffentlich-rechtlich genehmigten Betriebsabläufen
Jedes Unternehmen muss bei seinem Betrieb gesetzliche Vorschriften beachten. Häufig sind wesentliche Teile des Betriebes genehmigungspflichtig oder erlaubnispflichtig. Teile der Produktion können nur erfolgen, weil hierfür erforderliche Maschinen oder Abläufe durch die zuständige Genehmigung genehmigt wurden (Beispiel: Betriebssicherheitsverordnung, Immissionsschutz, u.a.).
Im Rahmen einer Unternehmensübertragung muss daher geprüft werden, ob mit der konkret vereinbarten Übertragung des Betriebes auch die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen fortbestehen. Diese Frage stellt sich sowohl tatsächlich, da der Betrieb nach der Übertragung insoweit unverändert fortgeführt werden können soll. Sie stellt sich zunehmend aber auch rechtlich bereits bei der entsprechenden, vertraglichen Vereinbarung der Übertragung.
Ist der Käufer eines Unternehmens Rechtsnachfolger des Verkäufers?
Entscheidend ist die Art der behördlichen Genehmigung bzw. die Art der Erlaubnis der Behörde. Maßgebend ist auch die Art der Übertragung, beim Verkauf z.B. die Frage, ob ein Anteilskauf (sog. Share Deal) vorliegt oder nur einzelne Betriebsmittel – so z.B. Anlagen, welche einer Zulassungs- oder Betriebsgenehmigungspflicht unterliegen – übertragen werden sollen (sog. Asset Deal).
Regelung im Kaufvertrag zur Übernahme von Genehmigungen
Die rechtliche Prüfung, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb mit einem neuen Betriebsinhaber – jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Genehmigungen – möglich ist, sollte bereits vor dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages geprüft und nach Möglichkeit entsprechend durch die Vertragsparteien geregelt werden.