Rechtsanwalt für Selbstständiges Beweisverfahren
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München vertreten Sie in selbstständigen Beweisverfahren, auch bezeichnet als sog. Beweissicherungsverfahren.
Hemmung Ablauf der Verjährung
Das selbstständige Beweisverfahren dient der Sicherung eines Beweiszustandes bei Eilbedürftigkeit. Ein rechtliches Interesse an diesem Verfahren besteht auch dann, wenn durch das Ergebnis dieses Verfahrens ein streitiges Hauptsacheverfahren vor Gericht verhindert werden kann.
Letztendlich wird das selbstständige Beweisverfahren in vielen Fällen als Mittel zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung gewählt.
Beweisaufnahme jenseits der Hauptsache
Ein Beweisbeschluss kann auch ohne Anhörung des Antragsgegners ergehen. Der Regelfall ist jedoch, dass dem Antragsgegner der Antrag zur Stellungnahme zugeleitet wird. Der Antragsgegner kann zu dem Antrag Stellung nehmen. Hier empfiehlt sich insbesondere die gründliche Prüfung der Zulässigkeit des Verfahrens. Entsprechende Einwendungen sind erforderlichenfalls zu erheben.
Der Antragsgegner hat die Möglichkeit selbst dem vom Gericht bestellten Gutachter Prüfungsfragen zu stellen bzw. den Umfang des Beweisbeschlusses mitzugestalten. Die Folge des Beweissicherungsverfahrens ist in der Regel, dass im eigentlichen Hauptsacheverfahren das Gericht keine entsprechende Beweisaufnahme mehr durchführt. Es zieht als Beweis regelmäßig das Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens, mithin das Gutachten eines Sachverständigen heran.
Die Mitwirkung im Rahmen dieses Verfahrens ist damit maßgeblich für den Ausgang des entsprechenden Hauptsacheverfahrens.