Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht, insbesondere im öffentlichen Baurecht, konkret im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht.

Anhörung im Raumordnungsverfahren

Als Fachanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts. Vom Raumordnungsverfahren über den Flächennutzungsplan bis hin zum konkreten Bebauungsplan beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen.

Einwendungen im Bebauungsplanverfahren

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung eines Bebauungsplanes ist zentraler Verfahrensbestandteil. Nicht fristgerechte Einwendungen bzw. Stellungnahmen oder inhaltlich nicht genügende Einwendungen können dazu führen, dass ein beschlossener Bebauungsplan nicht mehr gerichtlich überprüft und damit belastende Festsetzungen nicht mehr abgewehrt werden können. Die gerichtliche Überprüfung eines Bebauungsplanes ist mit einer Normenkontrollklage zum Verwaltungsgerichtshof bzw. Oberverwaltungsgericht möglich. Auch hier sind Fristen zu beachten. Es besteht dort das gesetzlich vorgeschriebene Erfordernis, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Ausarbeitung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen

Wir unterstützen Sie bei der Baulandentwicklung und der Projektierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere bei der Ausarbeitung und Verhandlung des Durchführungsvertrages im Hinblick auf den Vorhaben- und Erschließungsplan. Wir beraten Sie im Hinblick auf ein Vorkaufsrecht, beim Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, im Umlegungsverfahren, bei einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

Abgelehnter Bauantrag

Wir vertreten Sie in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung Ihres Bauantrages. Haben Sie Ihren Bauantrag bei der Gemeinde oder Stadt eingereicht, erteilt diese in der Regel ihr Einvernehmen und leitet die Baumappen an das zuständige Bauamt weiter. Wird das gemeindliche Einvernehmen bereits verweigert, ist bereits hier anwaltliche Unterstützung zu empfehlen.

Erteilung einer Baugenehmigung

Müssen Sie überhaupt eine Baugenehmigung beantragen? Nur wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Das kann allerdings auch dann der Fall sein, wenn Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen, sondern lediglich die Nutzung des Objekts ändern. Wir beraten Sie zu vereinfachten Genehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren. Auch unterstützen wir Sie bei Anträgen auf Befreiung von Festsetzungen eines gültigen Bebauungsplans.

Bauen im Aussenbereich

Komplexe Fragen stellen sich bei Bauvorhaben im Aussenbereich. Gerade bei diesen Vorhaben ist eine anwaltliche Begleitung bereits vor Antragstellung zu empfehlen. Ein Antrag sollte dabei berücksichtigen, dass bei der Entscheidung der zuständigen Baubehörden Stellungnahmen auch anderer Fachbereiche (z.B. Umwelt- und Naturschutz, AELF) eingeholt werden und von entscheidender Bedeutung für die Entscheidung über Ihren Antrag sein können.

Durchsetzung Baurecht vor Gericht

Wir vertreten Sie vor Gericht, insbesondere bei Klagen gegen abgelehnte Bauvoranfragen oder- anträge, in Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, eine Ortsabrundungssatzung oder sonstige gemeindliche Satzungen der Bauleitplanung oder des Städtebaurechts.

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