Abmahnung im Arbeitsverhältnis
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Fragen zum Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf eine arbeitsrechtliche Abmahnung.
Wirksame Abmahnung durch den Arbeitgeber
Mit einer Abmahnung wird auf Pflichtverstöße und Pflichtwidrigkeiten gegen den Arbeitsvertrag hingewiesen (sog. Hinweisfunktion der Abmahnung). Bei einer wirksamen Abmahnung verbindet der Arbeitgeber mit der Beanstandung zugleich die Warnung, dass im Falle der Wiederholung der Pflichtverletzung der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen muss.
Abmahnung in der Personalakte
Wir beraten Sie im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Abmahnung, fristgerechte rechtliche Möglichkeiten gegen eine Abmahnung und die Handhabung einer Abmahnung in der Personalakte.