Rechtsanwalt für Terminsvertretung in 80336 München
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München übernehmen für Kollegen aus dem In- und Ausland Terminsvertretungen vor den Gerichten in München. Wir treten für Sie in Untervollmacht auf.
Terminsvertretung vor dem Landgericht München
Wir übernehmen für Sie Terminsvertretungen vor den ordentlichen Gerichten in München, insbesondere Verfahren vor dem Amtsgericht München, Pacellistr. 5, 80315 München, vor dem Landgericht München I, Prielmayerstr. 7, 80335 München, vor dem Landgericht München II, Denisstr. 3, 80335 München und vor dem Oberlandesgericht München, Prielmayerstr. 5, 80335 München.
Unsere Terminsvertretung umfasst auch die Vertretung vor speziellen Kammern, wie z.B. der Kammer für Handelssachen. Auch Rechtsabteilungen von Unternehmen bieten wir eine anwaltliche Terminsvertretung in München an.
Terminsvertretung vor dem Arbeitsgericht München
Eine Tätigkeit als Verkehrsanwalt bieten wir auch vor dem Arbeitsgericht München, Winzererstraße 106, 80797 München und dem Landesarbeitsgericht München, Winzererstraße 106, 80797 München an.
Terminsvertretung vor dem Verwaltungsgericht München
Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht vertreten wir Sie in der mündlichen Verhandlung oder einer Beweisaufnahme vor dem Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, 80335 München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstr. 23, 80539 München. Insbesondere Bundesbehörden bieten wir eine anwaltliche Terminsvertretung vor den Verwaltungsgerichten in München an. Auf Wunsch übernehmen wir die direkte Abrechnung erstattungsfähiger Gebühren.
Anwaltlicher Vertreter für Akteneinsichten
Benötigen Sie einen Kollegen vor Ort für umfassende oder komplexe Akteneinsichten bei Verwaltungsbehörden und persönliche Aufklärungsgespräche mit dem Sachbearbeiter, übernehmen wir dies für Sie.
Unser Service für Sie und die Mandanten bei der Terminsvertretung
Sie erhalten von uns – nach Möglichkeit noch am Tag der mündlichen Verhandlung – eine umfassende Terminnotiz, welche auch diejenigen Gesprächsinhalte, Äußerungen und Hinweise wiedergibt, die nicht Eingang in das gerichtliche Protokoll gefunden haben.
Bei der Terminsvertretung orientieren wir uns maßgeblich an Ihrer federführenden Mandatsbearbeitung, also Richtlinienkompetenz. Mögliche prozessgestaltende oder prozessbeendigende Erklärungen stimmen wir eng mit Ihnen oder – sofern anwesend – mit den Mandanten ab. Mandanten geben wir die Möglichkeit den im Termin anwesenden Anwalt vorher mindestens fernmündlich zu sprechen und kennenzulernen.
Konditionen für Terminsvertretung
Die Vergütung unserer Tätigkeit ist im Einzelfall abzustimmen. In der Regel kann mit Kollegen die übliche, hälftige Gebührenteilung für die klassische Terminsvertretung vereinbart werden. Unsere Haftung beschränken wir auf unsere Tätigkeit im Rahmen der mündlichen Verhandlung.