Die Anordnung des Veterinäramts nach dem Tiergesundheitsgesetz
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Tierhalter umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten für Agrarrecht und Fachanwälten für Verwaltungsrecht in allen Fragen zum Tiergesundheitsrecht, dem früheren Tierseuchenrecht.
Verordnungen nach dem Tiergesundheitsgesetz
Als Tierhalter insbesondere von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden unterliegen Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Pflichten.
Die Tierhaltung wird maßgeblich durch das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), das frühere Tierseuchengesetz (TierSG) bestimmt. Das Tiergesundheitsgesetz – dessen Einhaltung das Veterinäramt überwacht – stellt die Grundlage für weitere Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Anordnungen dar, z.B. BHV-1 Verordnung, BVDV-Verordnung, Viehverkehrsverordnung und Tuberkulose-Verordnung.
Lebensmittelrecht gilt für den Tierhalter
Milchbetriebe unterliegen zudem dem Lebensmittelrecht, so z.B. der Milchhygieneverordnung. Schon ein verhältnismäßig geringer Verstoß gegen eine der vorgenannten Pflichten kann zu einer Anordnung bzw. einem Bescheid mit Zwangsgeldandrohung und zu einem Bußgeldbescheid führen. Ein schwerer Verstoß kann sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
Veterinärbehörden machen dann Gebrauch von weitreichenden, gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten, wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.