Anwaltliche Vertretung im Planfeststellungsverfahren
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht in Planfeststellungsverfahren.
Vertretung gegenüber der Planfeststellungsbehörde
Das Planfeststellungsverfahren ist ein speziell geregeltes Verwaltungsverfahren. Am Ende dieses Verfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss regelt verbindlich eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen und Eingriffen in die Rechte von Betroffenen, meist Grundstückseigentümer oder Grundstücksbesitzer (Pächter, etc.). Der Planfeststellungsbeschluss hat enteignungsrechtliche Vorwirkung. Er kann damit rechtliche Grundlage für den zwangsweisen, dauerhaften oder zeitweisen Entzug von Grundeigentum und Grundbesitz sein. Das Planfeststellungsverfahren ermöglicht allen Betroffenen, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die Planungen des Vorhabensträgers zu informieren. Tatsächlich handelt es sich dabei weniger um ein Recht des Betroffenen, als um dessen Pflicht, mögliche Eingriffe in seine Rechte schriftlich und fristgerecht im Zuge von Einwendungen oder Stellungnahmen konkret zu benennen. Kommt ein Grundstückseigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann er sein Recht auf Rechtsschutz verlieren.
Fachplanungsgesetze
Wir vertreten Sie in Planfeststellungsverfahren. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen individuelle Einwendungen aus. Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Vorhabensträgern bei Anhörungsterminen und Gesprächen. Wir verfügen dabei über die erforderlichen Kenntnisse zu den einschlägigen Fachplanungsgesetzen (Stromtrassen, Bundesfernstrassenbau, Hochwasserschutz, Eisenbahnbau, Gasleitungsverlegung, etc.).
Vertretung gegenüber dem Vorhabensträger
Haben Sie Kenntnis von einem bevorstehenden Planfeststellungsverfahren, melden Sie sich bitte bereits vor der entsprechenden Antragstellung durch den Vorhabensträger. Meist informieren Vorhabensträger in Informationsveranstaltungen noch vor Antragstellung die Bürger in betroffenen Regionen. Zu diesem Zeitpunkt können Ihre Rechte meist noch aktiv geschützt werden. Wir vertreten betroffene Grundeigentümer im Vorfeld von Planfeststellungsverfahren auch bei Inanspruchnahme ihrer Grundstücke durch den Vorhabensträger, z.B. für die Durchführung von Probebohrungen. Je nach Zielsetzung des Mandanten verhandeln wir schützende Vereinbarungen aus oder versuchen die Inanspruchnahme zu unterbinden.
Gestattungsvereinbarung mit Vorhabensträger
Ziel unserer Tätigkeit ist es, für Sie günstige Änderungen im Planfeststellungsplan zu erreichen. Möglich ist dies durch Änderungen der Trassen oder Schutzauflagen zu Ihren Gunsten. Werden Änderungen zu Ihrem Schutz von der Planfeststellungsbehörde nicht veranlasst, ist eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss zu prüfen. Ist eine Abwehr nicht gewünscht oder nicht möglich, verhandeln wir für Sie über Gestattungsvereinbarungen und Entschädigungsvereinbarungen, die Eingriffe in Ihre Rechte minimieren und Ihnen einen wirtschaftlich angemessenen Ausgleich sichern.