Privates und öffentliches Baurecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie im Grundstücksrecht und damit in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie und Ihr Grundstück, insbesondere im privaten und öffentlichen Baurecht.
Baugenehmigung für Immobilie
Wir beraten und vertreten Sie bei der Beantragung und Erlangung der Baugenehmigung für Ihre geplante Immobilie. Nicht nur die Errichtung eines Gebäudes, auch die Änderung der Nutzung eines Gebäudes bedarf regelmäßig einer gesonderten Genehmigung. Fragen des Bestandsschutzes spielen häufig eine wichtige Rolle.
Bauen im Außenbereich
Grundsätzlich ist im sog. Außenbereich das Bauen nicht erlaubt. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor. Wir sagen Ihnen welche und prüfen, ob Ihr Bauvorhaben im Außenbereich zulässig ist. Gemeinden beraten wir hier zu sog. Ortsabrundungssatzungen, meist in Form der Einbeziehungssatzung.
Fachanwälte im öffentlichen Baurecht
Als Fachanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts. Vom Raumordnungsverfahren über den Flächennutzungsplan bis hin zum konkreten Bebauungsplan beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen.
Schaffung von Bauland
Wir unterstützen Sie bei der Baulandentwicklung und der Projektierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere bei der Ausarbeitung und Verhandlung des Durchführungsvertrages im Hinblick auf den Vorhaben- und Erschließungsplan.
Vorkaufsrecht beim Grundstückskauf
Wir beraten Sie im Hinblick auf ein Vorkaufsrecht, beim Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, im Umlegungsverfahren, bei einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme oder einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.
Durchsetzung Baurecht vor Gericht
Wir vertreten Sie in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten über die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids von Bauvorhaben im Innenbereich oder Außenbereich z.B. wegen Problemen mit Abstandsflächen, Brandschutz oder Denkmalschutz. Ebenso vertreten wir Sie in Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, eine Ortsabrundungssatzung oder sonstige gemeindliche Satzungen der Bauleitplanung oder des Städtebaurechts.
Privates Baurecht
Wir beraten und vertreten Sie im privaten Baurecht. Dazu gehören rechtliche Fragen rund um Bauherren- und Bauträgerverträge sowie die Tätigkeiten von Architekten und Baufirmen.
Vertretung im Beweissicherungsverfahren
Häufiges Verfahren im Bauprozess ist das Beweissicherungsverfahren. Dieses dient der Sicherung von sachverständigen Feststellungen am Bau und damit der Vorbereitung von Streitigkeiten rund um Gewährleistungsansprüche, Schadenersatz und sonstige Ansprüchen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.