Das Recht der Fischerei
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Fischereibetriebe oder Eigentümer von fischbaren Gewässern umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten für Agrarrecht in allen Fragen rund um das Fischereirecht.
Inhaber von Fischereirechten
Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Fischerei ist in Bayern das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG). Wir beraten und vertreten Inhaber von Fischereirechten, namentlich Koppelfischereirechten und beschränkten Fischereirechten. Wir beraten Fischereigenossenschaften und deren Mitglieder, sowie Fischereivereine.
Ausübung der Fischerei
Wir unterstützen Berechtigte bei der Geltendmachung, Durchsetzung und Sicherung von Fronfischlehen bzw. Fronfischereilehen, insbesondere im Hinblick auf den Umfang des Rechts und dem Recht auf Ausgabe von Fischereilizenzen.
Vertrag über Fischereirecht
Wir gestalten Verträge zur Nutzungsüberlassung von fischbaren Gewässern. Die Interessenlagen zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigtem sind in seltenen Fällen unterschiedlich. Dies vor allem dann, wenn bestimmte Einrichtungen an dem Gewässer unterhalten werden müssen oder auf Grund behördlicher Vorgaben geändert oder errichtet werden müssen (z.B. Hochwasserschutz).