Verhandlung und Abschluss eines Milchkaufvertrages
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie umfassend und unabhängig mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Agrarrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht, auch bei den Verhandlungen, dem Abschluss und der Durchführung von Milchkaufverträgen.
Der Milcherzeuger als Vertragspartei
Milcherzeuger sind darauf angewiesen, dass sie kalkulieren können. Bei niedrigen Milchpreisen ist der Milchliefervertrag von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung. Kommt es beim Vollzug dieses Vertrages mit der Molkerei zu Problemen, wirkt sich dies auf den Betrieb aus.
Erfahrung mit Verkauf von Milch
Häufig werden in der Praxis vorformulierte Milchkaufverträge den Milcherzeugern vorgelegt. Die darin enthaltenen Regelungen sind in der Regel günstig für die Molkerei und lassen dieser einen größt möglichen Spielraum bei der Ausführung des Vertrages. Insbesondere bei Verträgen, welche keinen festen Milchpreis vorsehen, sondern nur eine Berechnungsformel z.B. basierenden auf Indexveröffentlichungen (LfL), ist der Milcherzeuger gezwungen, seine Milchgeldabrechnungen zu überprüfen. Ist ihm dies mit seinen Informationen nicht möglich, hat er entsprechende Auskunftsansprüche gegen die Molkerei oder den Milchaufkäufer.
Vorzeitige Kündigung des Milchkaufvertrages
Wichtig sind – auch für Molkereien – Möglichkeiten, welche es dem Milchlieferanten erlauben, seine Lieferverpflichtung zu beenden. Besonders eine vorzeitige Beendigung der Milchlieferung ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten. Denn vor allem genossenschaften versuchen über Satzungen und Milchlieferordnungen ihre Mitglieder bzw. Milchlieferanten in einer dauerhaften Lieferpflicht zu halten, ohne dass diese Mitglieder ein ernsthaftes Mitbestimmungsrecht hätten.
Rückforderung von Bonuszahlungen
Molkereien und Genossenschaften nutzen daher oft Starf- und Sanktionszahlungen, um Lieferanten zu halten. So fordern Molkereien gerne sog. Bonuszahlungen, insbesondere als Treuebonus bezeichnetes Milchgeld zurück. Das entspricht jedoch nicht immer den bestehenden Vereinbarungen. Auch festgesetzte Strafgelder von Genossenschaft können voll überprüft werden.
Abschläge und Zuschläge beim Milchgeld
Wir haben – auch gerichtliche – Erfahrung mit unterschiedlichen Milchkaufverträgen. Wir kennen Ihre Probleme mit Abschlägen und Zuschlägen (Milch- und Fettgehalt, mehrtägige Abholung). Milch- und Fett Gesetz, wie auch die Milchgüteverordnung sind bei uns bekannt.
Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.