Vor Ort
Schneider & Collegen Rechtsanwälte München berät und vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet, insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin.
Nur wer die Tatsachen kennt, kann sie rechtlich beurteilen.
Insbesondere bei Mandaten mit Grundstücksbezug legen wir Wert darauf, die örtlichen Gegebenheiten persönlich zu kennen. Zwar können wir auf staatliche Vermessungsdaten zugreifen und Luftbilder einsehen, doch genügt dies in der Regel nicht für eine umfassende Betrachtung der tatsächlichen Gegebenheiten.
Auch vertragliche Regelungen oder die rechtliche Beurteilung von Genehmigungsanforderungen machen es erforderlich, betriebliche Abläufe vor Ort selbst einschätzen zu lernen. Häufig sind es diese Termine vor Ort, welche die entscheidenden Informationen zur erfolgreichen Bearbeitung einer Angelegenheit liefern.
Aus diesem Grund holen wir uns für jede einzelne Angelegenheit persönlich die spezifische Sachkenntnis vor Ort. Der Weg zu Ihnen ist uns dabei nicht zu weit.
Ob zu Ihnen, zu einer Behörde oder zu einem Gericht. Wir gehen dorthin, wo Ihre Interessen es erfordern.
Wir vertreten Ihre Anliegen persönlich. Dies bedeutet z.B. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dass wir bei dem jeweils zuständigen Gericht am Ort für Sie persönlich auftreten. Andere Kanzleien beauftragen für ferne Gerichtsverhandlungen einen Kollegen vor Ort als Terminsvertreter oder entsenden einen mit der Sache nicht regelmäßig betrauten Kollegen einer größeren Kanzlei. Für uns ist dies keine Option.
Wir betreuen Ihre Anliegen persönlich.
Auch Akteneinsichten nehmen wir in der Regel persönlich vor Ort, bei der hierfür zuständigen und mit Ihrer Sache befassten Stelle, auch bundesweit.
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