Rechtsanwälte für alle Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie im Grundstücksrecht und damit in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie und Ihr Grundstück.
Kaufvertrag über Immobilie, Grundstückskaufvertrag
Das Grundstücksrecht ist eines der werthaltigsten Rechtsgebiete. Gerade bei Grundstücksangelegenheiten oder einem Kaufvertrag über eine Immobilie gilt es Werte zu erhalten und Werte zu schöpfen. Das Grundstücksrecht erfordert Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, vor allem aber sind umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht bzw. Öffentlichen Recht erforderlich.
Anfechtbarkeit und Wirksamkeit von Immobilienverträgen
Die Vertragsgestaltung und der Immobilienkaufvertrag erfolgt nach Regelungen des Zivilrechts, meist auf Seiten des Erwerbers nur durch einen Notar. Anders als Notare verfügen wir über Erfahrungen bei Streitigkeiten um Immobilienverträge. Die Wirksamkeit von Grundstücksübertragungen bzw. die Anfechtung von Verträgen gehört zu unseren Kompetenzen. Diese Erfahrungen bringen wir in Ihre Kaufvertragsverhandlungen ein, um gerade ungewollte Streitigkeiten und Ergebnisse vermeiden zu können.
Gesetzmäßige Nutzung der Immobilie
Die Werthaltigkeit des Vertragsgegenstandes, der konkreten Liegenschaft und die langfristig streitfreie Abwicklung des Grundstückskaufvertrages werden jedoch maßgeblich durch verwaltungsrechtliche Regelungen bestimmt. Bei uns beraten Sie Fachanwälte für Verwaltungsrecht z.B. über die tatsächlich rechtlich mögliche Nutzung eines Objekts.
Von der Auflassung bis zur Teilungsversteigerung
Wir vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Grundstücksrechts, so auch beim Bau Ihres Hauses oder Betriebsgebäudes. Wir prüfen und entwerfen für Sie einen Erbbaurechtsvertrag. Wir beraten Sie rund um das Thema Wohnungseigentum und zu der hierfür geltenden besonderen Gesetzgebung. Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten über ein Geh- und Fahrtrecht sowie in Angelegenheiten des Denkmalschutzes.