Rechtsanwalt für Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie zu allen Fragen im Erbrecht, insbesondere beraten wir Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft zur Auseinandersetzung dieser Erbengemeinschaft.
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Wird ein Erblasser von mehreren Erben beerbt, sind diese Erben eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer ausgerichtet. Das Gesetz gibt vor, dass die Erbengemeinschaft auf ihre Auseinandersetzung gerichtet ist. Wir unterstützen Sie dabei, diese Auseinandersetzung möglichst streitfrei und interessengerecht, zeitnah zu vollziehen.
Als Miterbe bzw. Mitglied einer Erbengemeinschaft helfen wir Ihnen bei der Auflösung und Auseinandersetzung dieser Gemeinschaft. Wir unterstützen Sie rechtlich beim Erbschaftskauf bzw. der Erbteilsveräußerung und der Durchsetzung des Erbschaftsanspruchs durch Klage und vor dem erbrechtlichen Schiedsgericht bzw. bei der Mediation von Erbstreitigkeiten. Auch spezielle Themen, wie behinderte Kinder und Minderjährige im Erbrecht, sowie das landwirtschaftliche Sondernachfolgerecht, Nießbrauch und Lebensversicherung im Erbrecht bearbeiten wir rechtlich für Sie.
Beratung zu Anordnung der Testamentsvollstreckung
Wir stellen die Umsetzung Ihres letzten Willens durch Testamentsvollstreckung sicher und beraten Sie zum Testamentsvollstreckerzeugnis und der Testamentseröffnung, sowie der Sicherung des Nachlasses.
Erbscheinverfahren
Wir vertreten Sie beim Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren zur Erbauseinandersetzung oder bei einer Nachlassverwaltung. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit eines eröffneten Testaments und die Möglichkeit einer Testamentsanfechtung. Wir veranlassen für Sie eine etwaige Umschreibung des Grundbuchs und des Handelsregisters.
Beratung zu Annahme und Ausschlagung des Erbes
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Nachlasses und beraten Sie umfassend zur Annahme und Ausschlagung des Erbes auch im Hinblick auf die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, sowie die Auskunftspflicht bzw. den Auskunftsanspruch und die Bewertung im Erbrecht. Wir unterstützen Sie bei der formal wirksamen und fristgerechten Ausschlagung. Wurde von Ihnen ein überschuldetes Erbe angetreten, prüfen wir Ihre Möglichkeiten, Verbindlichkeiten des Erblassers nicht übernehmen zu müssen.