Rechtsanwalt für das Recht der Kreditsicherheiten
Text: Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie als Verbraucher oder Unternehmer umfassend und unabhängig aufgrund gesammelter Erfahrungen im Laufe unserer Tätigkeit im Zusammenhang mit Fragen rund um Kreditsicherheiten, konkret bei Personal- und Sachsicherheiten sowie der Forderungsabtretung.
Kreditsicherung durch Grundschulden und andere Realsicherheiten
Kreditsicherheiten sind Vermögenswerte, die Sie als Kreditnehmer als Rückzahlungsgarantie für eine beantragte Finanzierung an den Darlehensgeber übergeben müssen. Solche Sicherheiten können an beweglichen oder unbeweglichen Sachen bestellt werden. Eine Kreditsicherheit an einer beweglichen Sache, z.B. ein Pfandrecht an Schmuck oder Antiquitäten, ist eher selten. Ein Sonderfall, die Sicherungsübereignung, kommt aber häufiger vor, z.B. verbleibt der Kfz-Brief bei einem Autokredit während der Finanzierung in den Händen des finanzierenden Geldinstituts.
Häufiger kommen Kreditsicherheiten an unbeweglichen Dingen, also an Grundstücken vor. Hierzu zählen vor allem Grundschulden und Hypotheken an Grundstücken.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und vertraglichen Gestaltung zur Stellung einer Realsicherheit ebenso wie in dem Fall, in welchem der Kreditgeber eine Verwertung der Sicherheit betreibt.
Kreditsicherung durch Bürgschaft
Ein Bürge haftet „als Personalsicherheit“ für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Der Kreditgeber, z.B. eine Bank, tritt in einem solchen Fall zur Rückzahlung eines Darlehens an den Bürgen heran.
Bereits bei der Ausgestaltung der verschiedenen Formen einer Bürgschaft beraten wir Sie gerne, ebenso bei auftretenden Fragen, sollten Sie als Bürge in Anspruch genommen werden.
Forderungsabtretung zur Sicherung eines Kredits
Die Möglichkeit, eine eigene Forderung gegen einen Dritten zur Sicherheit für einen Kredit abzutreten, erfolgt meist in der Form, dass Bestandteile von Lohn-/Gehaltsfor-derungen abgetreten werden. Denkbar ist auch die Abtretung von Versicherungsleistungen aus einem Versicherungsvertrag.
Wir beraten Sie zu Fragen, welche Kreditsicherheit sinnvoll ist oder ob es einer beispielsweise zusätzlichen Kreditsicherheit überhaupt bedarf. Auch bei Fragen um die Rückgabe von Sicherheiten nach Kredittilgung unterstützen wir Sie.