Die tierschutzrechtliche Anordnung des Veterinäramtes in der Landwirtschaft
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Tierhalter umfassend und unabhängig mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Agrarrecht und fünf Fachanwälten für Verwaltungsrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht und damit zu allen Fragen der Tierhaltung, insbesondere zum Tierschutz.
Tierschutz bei Rinderhaltung
Als Tierhalter insbesondere von Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und Geflügel unterliegen Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Pflichten.
Die Tierhaltung wird maßgeblich durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) bestimmt. Das Tierschutzgesetz setzt die Maßstäbe für zahlreiche Verordnungen, wie z.B. die Nutztierverordnung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen überwacht das Veterinäramt.
Verstoß gegen Tierschutz
Schon ein verhältnismäßig geringer Verstoß gegen eine der vorgenannten Pflichten kann zu einer Anordnung bzw. einem Bescheid mit Zwangsgeldandrohung und zu einem Bußgeldbescheid führen. Ein schwerer Verstoß kann sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Zwangsweise Wegnahme von Tieren
Gelingt es der Behörde, wiederholte Verstöße gegen den Tierschutz nachzuweisen, kann die zwangsweise Wegnahme der Tiere im Wege der Ersatzvornahme und ein generelles Tierhaltungsverbot gegen den Tierhalter drohen.