Rechtsanwalt Gewerberecht
Rechtliche Beratung im Gewerberecht und im Gaststättenrecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Gemeinden, Unternehmer, Inhaber eines Gewerbebetriebes, eines Handwerksbetriebes oder als Inhaber einer Gaststätte umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Gewerberechtliche Erlaubnis und Untersagung im Gewerberecht
Als Fachanwälte beraten und vertreten wir Gewerbetreibende im Gewerberecht. Wir beraten Sie zur Anmeldung Ihres Gewerbes, im Hinblick auf erforderliche Erlaubnisse und Genehmigungen, bei der Führung des Gewerbes (z.B. durch Stellvertreter), bei Gewerbeuntersagungen und im Falle eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung im entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ebenso vertreten und beraten wir Handwerksbetriebe im Hinblick auf die Handwerksordnung.
Beratung im Gaststättenrecht
Gastwirte beraten wir zu allen Fragen rund um das Gaststättengesetz, insbesondere zu Voraussetzungen für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Bei der Versagung einer beantragten Erlaubnis sowie bei der Erteilung unter rechtswidrigen Auflagen vertreten wir Sie gegenüber der Behörde und vor dem Verwaltungsgericht. Wir vertreten regelmäßig Gastwirte im Stadtgebiet München wegen Problemen mit der Bezirksinspektion, insbesondere im Zusammenhang mit Freischankflächen und Wirtsgärten, sowie im Zusammenhang mit Vollküchen.
Marktfestsetzung und Zulassung von Sonderveranstaltungen
Unternehmer und Gemeinden beraten wir zu Veranstaltungen und Märkten, z.B. an stillen Tagen nach dem Feiertagsgesetz und zu verkaufsoffenen Sonntagen.
Beitrittspflicht zur Handwerkskammer, Beitrittspflicht zur Handelskammer
Handwerksbetriebe bzw. Industriebetriebe und Handelsbetriebe beraten wir zum Kammerrecht, insbesondere zu einer etwaigen Eintragungspflicht in die Handwerksrolle bzw. zu einer etwaigen Beitrittspflicht zur Industrie- und Handelskammer.