Krankheit im Arbeitsverhältnis
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Fragen zum Arbeitsrecht, auch zu Problemen im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers.
Lohn bei Krankheit
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er nach dem Entgeltfortzahlungs-gesetz für längstens 6 Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestanden hat. Nicht jede Erkrankung führt zur Arbeitsunfähigkeit. Immer häufiger befassen sich die Gerichte hier mit der Arbeitsunfähigkeit wegen sog. Burnout. Ein Anspruch auf Entgeltfort-zahlung besteht nur, wenn der Arbeitnehmer seine Erkrankung nicht selbst verschul-det hat, z.B. bei Extremsport in der Freizeit.
Überprüfung AU durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss er dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch am vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung, kann auf Antrag des Arbeitgebers eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst erfolgen. Zweifel an der Richtigkeit bestehen regelmäßig dann, wenn die Krankschreibung angekündigt wurde oder im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Kündigung steht.