Enteignung

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht. Wir vertreten Sie in Verfahren auf Enteignung und Entschädigung.

Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie in Enteignungsverfahren, Verfahren auf vorzeitige Besitzeinweisung und Entschädigungsverfahren.

Ihre Enteignung kann für das Allgemeinwohl in Frage kommen. Enteignungsverfahren werden aktuell zu Zwecken der Energieversorgung (Ausbau von Gasleitungen und Stromleitungen), zum Ausbau von Eisenbahnstrecken und Fernstraßen, zum Hochwasserschutz und für den Naturschutz eingeleitet. Die gesetzmäßige Enteignung setzt eine planungsrechtliche Legitimation voraus. Eine solche planungsrechtliche Legitimation ist in der Regel ein Planfeststellungsbeschluss nach dem jeweiligen Fachplanungsrecht. Ein Planfeststellungsbeschluss hat daher sog. enteignungsrechtliche Vorwirkung.

Legitimes Ziel eines Grundeigentümers oder Pächters ist die Vermeidung der Enteignung. Auf jeden Fall sollten Sie als Betroffener nach der enteignenden Baumaßnahme nicht schlechter stehen. Die ständige Rechtsprechung spricht von der Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung, die das Genommene wieder beschaffbar machen muss. Insbesondere bei der jahrelangen Dauer derartiger Verfahren wollen Baulastträger selten den aktuellen Verkehrswert entschädigen. Das aber ist Voraussetzung, damit ein wertgleiches Ersatzgrundstück beschafft werden kann.

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