Rechtsanwalt für Erschließungsbeitragsrecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Bürger, Unternehmer, Kommune, Institution, Interessengemeinschaft oder Bürgerinitiative umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten im Verwaltungsrecht. Als Fachanwälte beraten und vertreten wir Sie dabei auch in Angelegenheiten des Erschließungsrechts und rund um Erschließungsbeiträge.
Beitragspflicht bei erstmaliger Herstellung der Erschließungsanlage
Die erstmalige Herstellung einer Straße oder eines Kanals sind die klassischen Fälle für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch eine Gemeinde. Beitragspflichtig ist derjenige, der als Eigentümer bzw. als Erbbauberechtigter die unmittelbare Verfügungsbefugnis über ein Grundstück zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides hat.
Vorläufige Festsetzung durch Vorausleistungsbescheid
Die Gemeinde erlässt zunächst einen Vorausleistungsbescheid, durch den die Herstellungsarbeiten vorfinanziert werden sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine gültige Beitragssatzung vorliegt und mit der Maßnahme bereits begonnen wurde bzw. mit der Beendigung der Arbeiten innerhalb von 4 Jahren zu rechnen ist. Nach Abschluss der Arbeiten wird seitens der Gemeinde ein sog. Nachfolgebescheid erlassen, in dessen Rahmen die Vorauszahlungen mit der Abschlusszahlung verrechnet werden.
Erschließungsbeitrag bei Hinterliegergrundstück und Eckgrundstück
Zu prüfen sind regelmäßig Erschließungsaufwand und Beitragsfähigkeit. Problematisch sind insbesondere die Heranziehung von Hinterliegern und Eckgrundstücken.