Rechtsanwalt für Erbrecht in 80336 München
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie im privaten und geschäftlichen Bereich umfassend im Zivilrecht, insbesondere im Erbrecht.
Beratung zu Testament
Wir arbeiten für Sie ein Testament aus. Wir beraten Sie zur gesetzlichen Erbfolge, zur Einsetzung von Erben und zur Anordnung von Vermächtnissen bei inländischem und ausländischem Vermögen. Ehegatten beraten wir zu einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament nach der sog. Einheitslösung (Berliner Testament) oder alternativ nach der sog. Trennungslösung. Wir erarbeiten mit Ihnen letztwillige Verfügungen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Wir beraten Sie dabei auch hinsichtlich einer ggf. parallel zum privaten Lebensbereich notwendigen geschäftlichen Regelung, z.B. zur Unternehmensnachfolge und zur Nachfolge bei Gesellschaftsanteilen.
Widerruf einer letztwilligen Verfügung
Wir informieren Sie in allen Fragen zu einem wirksamen Widerruf einer letztwilligen Verfügung oder zur Aufhebung eines Testaments oder Erbvertrages. Wir prüfen für Sie die Unwirksamkeit eines Testaments auch im Hinblick auf die Feststellung von Testierunfähigkeit.
Beratung zu individueller Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Ergänzend arbeiten wir für Sie individuelle, auf Ihren persönlichen Fall und Ihre Lebenssituation abgestimmte Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder transmortale bzw. postmortale Vollmachten aus. Wir erklären Ihnen, inwieweit ein Arzt an Ihre Weisungen gebunden werden kann.
Vorweggenommene Erbfolge
Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall eine Zuwendung zu Lebzeiten durch sog. vorweggenommene Erbfolge sinnvoll ist und inwieweit Ihre Rechtsposition dennoch gesichert werden sollte (z.B. durch Vorbehalt des Nießbrauchs an einer Immobilie oder durch Rückforderungsklauseln).
Erbe oder Vermächtnis
Wir nehmen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche Akteneinsicht beim Nachlassgericht, insbesondere in das Nachlassverzeichnis und beraten Sie zur Auslegung des Erblasserwillens und den rechtlichen Unterschieden zwischen Erbschaft und Vermächtnis, der Anordnung und Erfüllung von Vermächtnissen und den Vermächtnisarten, wie dem Geldvermächtnis, Vorausvermächtnis und dem Universalvermächtnis.
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Als Miterbe bzw. Mitglied einer Erbengemeinschaft helfen wir Ihnen bei der Auflösung und Auseinandersetzung dieser Gemeinschaft. Wir unterstützen Sie rechtlich beim Erbschaftskauf bzw. der Erbteilsveräußerung und der Durchsetzung des Erbschaftsanspruchs durch Klage und vor dem erbrechtlichen Schiedsgericht bzw. bei der Mediation von Erbstreitigkeiten. Auch spezielle Themen, wie behinderte Kinder und Minderjährige im Erbrecht, sowie das landwirtschaftliche Sondernachfolgerecht, Nießbrauch und Lebensversicherung im Erbrecht bearbeiten wir rechtlich für Sie.
Beratung zu Anordnung der Testamentsvollstreckung
Wir stellen die Umsetzung Ihres letzten Willens durch Testamentsvollstreckung sicher und beraten Sie zum Testamentsvollstreckerzeugnis und der Testamentseröffnung, sowie der Sicherung des Nachlasses.
Erbscheinverfahren
Wir vertreten Sie beim Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren zur Erbauseinandersetzung oder bei einer Nachlassverwaltung. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit eines eröffneten Testaments und die Möglichkeit einer Testamentsanfechtung. Wir veranlassen für Sie eine etwaige Umschreibung des Grundbuchs und des Handelsregisters.
Beratung zu Annahme und Ausschlagung des Erbes
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Werthaltigkeit eines Nachlasses und beraten Sie umfassend zur Annahme und Ausschlagung des Erbes auch im Hinblick auf die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, sowie die Auskunftspflicht bzw. den Auskunftsanspruch und die Bewertung im Erbrecht. Wir unterstützen Sie bei der formal wirksamen und fristgerechten Ausschlagung. Wurde von Ihnen ein überschuldetes Erbe angetreten, prüfen wir Ihre Möglichkeiten, Verbindlichkeiten des Erblassers nicht übernehmen zu müssen.
Prüfung Erbvertrag
Sie wollen bei einem Notar einen Erbvertrag abschließen oder es liegt bereits ein solcher Vertrag vor. Wir prüfen für Sie Vertragsentwürfe oder Verträge mit unserer Erfahrung aus streitigen und gerichtlichen Auseinandersetzungen unter Erben: Wir prüfen die Praxistauglichkeit Ihres Vertrages.
Dabei nehmen wir uns für den Vertrag, vor allem aber für Sie und Ihre persönlichen Anliegen Zeit.