Honorar & Mandatsbedingungen
Die Entscheidung für eine rechtliche Beratung und Vertretung hängt auch von den für Sie als Mandant zu erwartenden Kosten und den Vertragsbedingungen ab. Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, geben wir Ihnen gerne einen ersten Überblick über die Struktur unserer Honorare. Selbstverständlich werden diese bei der persönlichen Besprechung Ihrer Angelegenheit nochmals konkret erläutert.
Wir rechnen unsere anwaltliche Tätigkeit nach dem hierfür anfallenden, zeitlichen Aufwand ab.
Die Vereinbarung eines Zeithonorars stellt grundsätzlich den Regelfall für die Vergütung von anwaltlicher Beratung dar. Diese Vereinbarung ist in vielen Fällen auch für Sie die wirtschaftlichste Honorierung unserer Beratungs- und Vertretungsleistung. Nur diese Vergütungsform wird dem Prinzip von ausgeglichener Leistung und Gegenleistung unmittelbar gerecht. Vergütet wird hierbei ausschließlich die Zeit, welche wir für Sie tätig waren. Im Gegensatz dazu kann bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – welche wir nur in Ausnahmefällen anbieten – die Gegenleistung, also das Honorar in einem nicht leicht nachvollziehbaren Verhältnis zu der zeitlich erbrachten Tätigkeit stehen. Das Zeithonorar ermöglicht Ihnen volle Kostenkontrolle. Sie erhalten mit unserer Kostennote die Nachweise über die konkret erbrachte Tätigkeit. So können Sie jederzeit prüfen, welche Leistung Ihrer Gegenleistung gegenübersteht. Eine verbindliche Prognose, welcher zeitliche Aufwand mit der konkreten Bearbeitung und der Entwicklung einer Angelegenheit einhergehen wird, ist uns nur in seltenen Einzelfällen möglich.
Wir bitten Sie um einen Kostenvorschuss.
Sofern Sie uns mit Ihrer Beratung oder Vertretung beauftragen wollen, erhalten Sie von uns ein Mandatsübernahmeschreiben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie die zur Bearbeitung Ihrer Sache erforderlichen Vertragsunterlagen (Mandatsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Datenschutzhinweise, Vollmacht). Sofern Sie unsere Kanzlei erstmalig beauftragen, bitten wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit zudem um einen Kostenvorschuss.
Die Höhe unseres Stundensatzes hängt von Ihrer konkreten Angelegenheit ab. Maßgeblich sind die Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit, das für Sie mit der Angelegenheit verbundene wirtschaftliche Interesse und die mit Ihrer Interessenwahrnehmung verbundenen Haftungsrisiken für unsere Kanzlei. Unsere Stundensätze liegen zwischen EURO 300,00 und EURO 450,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten nach dem RVG (z.B. Telekommunikationspauschale, Fahrtkosten, Auslagen).
Sofern Ihre Angelegenheit nicht ausschließlich in München bearbeitet werden kann, fallen bei einer Vertretung durch uns Reisekosten an, die bei der Beauftragung von Kollegen vor Ort für Sie nicht anfallen.
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