Rechtsanwalt für Teilungsversteigerung von Haus oder Grundstück
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie in Verfahren zur Auflösung der Gemeinschaft von Bruchteilsgemeinschaften oder Miteigentumsgemeinschaften. Wir beraten und vertreten Sie bei Teilungsversteigerungen vor dem Vollstreckungsgericht.
Wann ist eine Teilungsversteigerung erforderlich?
Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Sie dient der Aufhebung oder Auflösung einer Gemeinschaft von Eigentümern, die sich nicht auf eine einvernehmliche Beendigung dieser Gemeinschaft einigen können.
Die Teilungsversteigerung findet auf Antrag eines der Eigentümer statt. Die Teilungsversteigerung oder Auflösung der Gemeinschaft kann auch ausgeschlossen sein. Eine solche Vereinbarung der (ursprünglichen) Gemeinschaftsmitglieder ist meistens im Grundbuch eingetragen.
Welche Gemeinschaften können sich auflösen?
Es gibt unterschiedliche Formen der Eigentümergemeinschaft für welche das Versteigerungsverfahren eine Option sein kann. Hierzu zählen Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaften oder GbR genannt).
Das Verfahren besteht aus verschiedenen Schritten, bei welchen wir Sie begleiten. Ziel ist es dabei häufig, selbst die Immobilie zu ersteigern oder den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Was passiert mit Rechten im Grundbuch nach einer Teilungsversteigerung
Eine der wichtigsten Fragen überhaupt ist, welche Rechte und Belastungen nach einer Teilungsversteigerung bestehen bleiben, also von einem Erwerber übernommen werden und welche mit dem Zuschlagsbeschluss erlöschen.